Beschluss: ungeändert beschlossen
Die
Bezirksvertretung genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung vom 01.10.2019:
Gemäß § 60 Abs. 2, S. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung:
„Die
Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu entscheiden:
Der Rat der Stadt Köln genehmigt den Entwurf
und die Kostenschätzung für die Generalsanierung des Turnhallengebäudes
der Katholischen Grundschule Osterather Straße in Köln-Nippes, Osterather Straße 13, mit
Gesamtkosten in Höhe von 1.877.855 Euro brutto (Baukosten 1.450.355 Euro, bauliche Einrichtungskosten 56.000
Euro und Fachplanerleistungen 371.500 Euro) zuzüglich Sportgeräte und sonstige
Einrichtung in Höhe von 23.000 Euro brutto. Zudem beauftragt er die Verwaltung
mit der Submission, Baudurchführung
und Einrichtung.
Außerdem genehmigt
der Rat einen Risikozuschlag in Höhe von 10% bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten gemäß
Kostenberechnung. Dies entspricht
einem Betrag von 187.785,53 Euro
brutto. Durch den Baubeschluss wird
jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen
freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar,
sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von 63.631 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2021 aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, finanziert wird.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.