Beschluss:
Der
Rat nimmt den beiliegenden Evaluationsbericht zur Kenntnis und beschließt
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021:
1. die Fortführung der
Mindeststandard-Maßnahme (s. Nr. 0544/2017/1)
„Verbesserter Betreuungsschlüssel
1:60“ für bestimmte Einrichtungen
(Leichtbauhallen und Standorte mit
Kojenunterbringung und Gemeinschafts-
verpflegung),
2. die Fortführung des zur Stärkung des Ehrenamtes verabschiedeten
Mindeststandard-Maßnahmenpaketes (s.
Nr. 0544/2017/1 und 3841/2018)
bis Ende 2021 in folgendem Umfang:
a) Finanzierung von 3,25 Stellen (4 x
0,5 und 5 x 0,25) in bestimmten
Einrichtungen mit jährlichen
Aufwendungen in Höhe von 241.800 €,
b) Beibehaltung der im Stellenplan
2018 unbefristet eingerichteten 9 x 0,5
Stellen in A10/EG 9c in den
Bürgerämtern mit jährlichen Aufwendungen in
Höhe von 361.600 €,
c) Finanzierung von 11 x 0,5 Stellen
für die Stärkung der standortüber-
greifenden Betreuung und
Steuerung der Ehrenamtler mit jährlichen
Aufwendungen in Höhe von 410.688
€,
e) Ausbau und Pflege des digitalen
Informationsportals „wiku-koeln.de“
(Willkommenskultur Köln) mit
jährlichen Aufwendungen in Höhe von
11.300 €,
f)
Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die administrative
Unterstützung
von Willkommensinitiativen mit
jährlichen Aufwendungen von 90.000 €,
3. die künftig im Rahmen der Mindeststandards turnusmäßige Überprüfung
der durch Ratsbeschluss vom 24.03.2015 und
18.12.2018
bis Ende 2021 finanzierten 2 x 0,5
Stellen (Basisausstattung) für das
Forum der Willkommenskultur mit
jährlichen Aufwendungen in Höhe von
78.000 €.
Die Finanzierung der unter 2 a) dargestellten Maßnahme erfolgt aus veranschlagten
Mitteln im Haushaltsplan 2020/2021, Teilplan 1004 Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen. Die Finanzierung der unter 2 b) aufgeführten Maßnahme erfolgt
aus veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 2020/2021, Teilplan 1004
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen.
Die Finanzierung der unter den Punkten 2 c), 2 e), 2 f) und 3) dargestellten
Maßnahmen erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 2020/2021,
Teilplan 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 15
Transferleistungen - Zuschüsse.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der
Rat nimmt den beiliegenden Evaluationsbericht zur Kenntnis und beschließt
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021:
1. die Fortführung der
Mindeststandard-Maßnahme (s. Nr. 0544/2017/1)
„Verbesserter Betreuungsschlüssel
1:60“ für bestimmte Einrichtungen
(Leichtbauhallen und Standorte mit
Kojenunterbringung und Gemeinschafts-
verpflegung),
2. die Fortführung des zur Stärkung des Ehrenamtes verabschiedeten
Mindeststandard-Maßnahmenpaketes (s.
Nr. 0544/2017/1 und 3841/2018)
bis Ende 2021 in folgendem Umfang:
a) Finanzierung von 3,25 Stellen (4 x
0,5 und 5 x 0,25) in bestimmten
Einrichtungen mit jährlichen
Aufwendungen in Höhe von 241.800 €,
b) Beibehaltung der im Stellenplan
2018 unbefristet eingerichteten 9 x 0,5
Stellen in A10/EG 9c in den
Bürgerämtern mit jährlichen Aufwendungen in
Höhe von 361.600 €,
c) Finanzierung von 11 x 0,5 Stellen
für die Stärkung der standortüber-
greifenden Betreuung und
Steuerung der Ehrenamtler mit jährlichen
Aufwendungen in Höhe von 410.688
€,
e) Ausbau und Pflege des digitalen
Informationsportals „wiku-koeln.de“
(Willkommenskultur Köln) mit jährlichen
Aufwendungen in Höhe von
11.300 €,
f) Bereitstellung
von finanziellen Mitteln für die administrative Unterstützung
von Willkommensinitiativen mit jährlichen
Aufwendungen von 90.000 €,
3. die künftig im Rahmen der Mindeststandards turnusmäßige Überprüfung
der durch Ratsbeschluss vom 24.03.2015 und
18.12.2018
bis Ende 2021 finanzierten 2 x 0,5
Stellen (Basisausstattung) für das
Forum der Willkommenskultur mit
jährlichen Aufwendungen in Höhe von
78.000 €.
Die Finanzierung der unter 2 a) dargestellten Maßnahme erfolgt aus
veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 2020/2021, Teilplan 1004 Bereitstellung
und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen. Die Finanzierung der unter 2 b) aufgeführten Maßnahme erfolgt
aus veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 2020/2021, Teilplan 1004
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen.
Die Finanzierung der unter den Punkten 2 c), 2 e), 2 f) und 3) dargestellten
Maßnahmen erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 2020/2021,
Teilplan 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 15
Transferleistungen - Zuschüsse.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden
Beschlussvorschlages:
Der
Rat nimmt den beiliegenden Evaluationsbericht zur Kenntnis und beschließt
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021:
1. die Fortführung der Mindeststandard-Maßnahme
(s. Nr. 0544/2017/1)
„Verbesserter Betreuungsschlüssel
1:60“ für bestimmte Einrichtungen
(Leichtbauhallen und Standorte mit
Kojenunterbringung und Gemeinschafts-
verpflegung),
2. die Fortführung des zur Stärkung des Ehrenamtes verabschiedeten
Mindeststandard-Maßnahmenpaketes (s.
Nr. 0544/2017/1 und 3841/2018)
bis Ende 2021 in folgendem Umfang:
a) Finanzierung von 3,25 Stellen (4 x
0,5 und 5 x 0,25) in bestimmten
Einrichtungen mit jährlichen
Aufwendungen in Höhe von 241.800 €,
b) Beibehaltung der im Stellenplan
2018 unbefristet eingerichteten 9 x 0,5
Stellen in A10/EG 9c in den
Bürgerämtern mit jährlichen Aufwendungen in
Höhe von 361.600 €,
c) Finanzierung von 11 x 0,5 Stellen
für die Stärkung der standortüber-
greifenden Betreuung und
Steuerung der Ehrenamtler mit jährlichen
Aufwendungen in Höhe von 410.688
€,
e) Ausbau und Pflege des digitalen
Informationsportals „wiku-koeln.de“
(Willkommenskultur Köln) mit jährlichen
Aufwendungen in Höhe von
11.300 €,
f) Bereitstellung
von finanziellen Mitteln für die administrative Unterstützung
von Willkommensinitiativen mit jährlichen
Aufwendungen von 90.000 €,
3. die künftig im Rahmen der Mindeststandards turnusmäßige Überprüfung
der durch Ratsbeschluss vom 24.03.2015 und
18.12.2018
bis Ende 2021 finanzierten 2 x 0,5
Stellen (Basisausstattung) für das
Forum der Willkommenskultur mit
jährlichen Aufwendungen in Höhe von
78.000 €.
Die Finanzierung der unter 2 a) dargestellten Maßnahme erfolgt aus
veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 2020/2021, Teilplan 1004 Bereitstellung
und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen. Die Finanzierung der unter 2 b) aufgeführten Maßnahme erfolgt
aus veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 2020/2021, Teilplan 1004
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen.
Die Finanzierung der unter den Punkten 2 c), 2 e), 2 f) und 3) dargestellten
Maßnahmen erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 2020/2021,
Teilplan 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 15
Transferleistungen - Zuschüsse.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat nimmt den
beiliegenden Evaluationsbericht zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich des
Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021:
1. die Fortführung der Mindeststandard-Maßnahme (s.
Nr. 0544/2017/1)
„Verbesserter Betreuungsschlüssel
1:60“ für bestimmte Einrichtungen
(Leichtbauhallen und Standorte mit
Kojenunterbringung und Gemeinschafts-
verpflegung),
2. die Fortführung des zur Stärkung des Ehrenamtes verabschiedeten
Mindeststandard-Maßnahmenpaketes (s.
Nr. 0544/2017/1 und 3841/2018)
bis Ende 2021 in folgendem Umfang:
a) Finanzierung von 3,25 Stellen (4 x
0,5 und 5 x 0,25) in bestimmten
Einrichtungen mit jährlichen
Aufwendungen in Höhe von 241.800 €,
b) Beibehaltung der im Stellenplan
2018 unbefristet eingerichteten 9 x 0,5
Stellen in A10/EG 9c in den
Bürgerämtern mit jährlichen Aufwendungen in
Höhe von 361.600 €,
c) Finanzierung von 11 x 0,5 Stellen
für die Stärkung der standortüber-
greifenden Betreuung und
Steuerung der Ehrenamtler mit jährlichen
Aufwendungen in Höhe von 410.688
€,
e) Ausbau und Pflege des digitalen
Informationsportals „wiku-koeln.de“
(Willkommenskultur Köln) mit
jährlichen Aufwendungen in Höhe von
11.300 €,
f)
Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die administrative
Unterstützung
von Willkommensinitiativen mit
jährlichen Aufwendungen von 90.000 €,
3. die künftig im Rahmen der Mindeststandards turnusmäßige Überprüfung
der durch Ratsbeschluss vom 24.03.2015
und 18.12.2018
bis Ende 2021 finanzierten 2 x 0,5
Stellen (Basisausstattung) für das
Forum der Willkommenskultur mit
jährlichen Aufwendungen in Höhe von
78.000 €.
Die
Finanzierung der unter 2 a) dargestellten Maßnahme erfolgt aus veranschlagten
Mitteln im Haushaltsplan 2020/2021, Teilplan 1004 Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen. Die Finanzierung der unter 2 b) aufgeführten Maßnahme erfolgt
aus veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 2020/2021, Teilplan 1004
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 11,
Personalaufwendungen.
Die Finanzierung der unter den Punkten 2 c), 2 e), 2 f) und 3) dargestellten
Maßnahmen erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 2020/2021,
Teilplan 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 15
Transferleistungen - Zuschüsse.
Alternative:
Die in 2017 vom Rat verabschiedeten Mindeststandardmaßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung werden nicht fortgeführt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der
AfD-Fraktion zugestimmt.