Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales und Senioren empfiehlt dem Rat einstimmig die Annahme des folgenden Beschlussvorschlags:

 

Der Rat nimmt die aktuelle Planung und das Konzept zur Bebauung des städtischen Grundstückes Kulmbacher Str. 1 -3, 51103 Köln (Anlagen 1 und 2), zur Kenntnis und beschließt den Abbruch der beiden bisherigen städtischen Sozialhäuser, sowie die Errichtung der Wohnanlage im öffentlich geförderten Wohnungsbau, mit Gesamtkosten in Höhe von 3,28 Mio. €.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, das Bauvorhaben in Anlehnung an den Planungsbeschluss vom 18.09.2007 umzusetzen.

 

Zur Deckung der Gesamtkosten sind im Teilfinanzplan 1003 Wohnen bei der Finanzstelle 5620–1003–0-5100 Neubau Sozialhäuser für die Jahre 2008 – 2010 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung Auszahlungsermächtigungen in ausreichender Höhe veranschlagt (2008 in Höhe von 500.000 €, 2009 in Höhe von 1,7 Mio. € und 2010 in Höhe von 1,08 Mio. €).

 

Der Rat verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes.

 




Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


Erweiterter Beschluss (mündlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):

 

Der Ausschuss Bauen und Wohnen empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat nimmt die aktuelle Planung und das Konzept zur Bebauung des städtischen Grundstückes Kulmbacher Str. 1 -3, 51103 Köln (Anlagen 1 und 2), zur Kenntnis und beschließt den Abbruch der beiden bisherigen städtischen Sozialhäuser, sowie die Errichtung der Wohnanlage im öffentlich geförderten Wohnungsbau, mit Gesamtkosten in Höhe von 3,28 Mio. €.

 

Vorbehaltlich der Prüfung, ob das in der Planung vorgesehene Staffelgeschoss als Vollgeschoss gebaut werden kann wird die Verwaltung ermächtigt das Bauvorhaben in Anlehnung an den Planungsbeschluss vom 18.09.2007 umzusetzen.

 

Zur Deckung der Gesamtkosten sind im Teilfinanzplan 1003 Wohnen bei der Finanzstelle 5620–1003–0-5100 Neubau Sozialhäuser für die Jahre 2008 – 2010 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung Auszahlungsermächtigungen in ausreichender Höhe veranschlagt (2008 in Höhe von 500.000 €, 2009 in Höhe von 1,7 Mio. € und 2010 in Höhe von 1,08 Mio. €).

 

Der Rat verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes.

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

Beschluss: geändert beschlossen


Bezirksbürgermeister Dohm lässt über den Beschlussvorschlag in der Fassung des Beschlusses des Ausschusses Bauen und Wohnen vom 14.04.2008 abstimmen:

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat nimmt die aktuelle Planung und das Konzept zur Bebauung des städtischen Grundstückes Kulmbacher Str. 1 -3, 51103 Köln (Anlagen 1 und 2), zur Kenntnis und beschließt den Abbruch der beiden bisherigen städtischen Sozialhäuser, sowie die Errichtung der Wohnanlage im öffentlich geförderten Wohnungsbau, mit Gesamtkosten in Höhe von 3,28 Mio. €.

 

Vorbehaltlich der Prüfung, ob das in der Planung vorgesehene Staffelgeschoss als Vollgeschoss gebaut werden kann wird die Verwaltung ermächtigt, das Bauvorhaben in Anlehnung an den Planungsbeschluss vom 18.09.2007 umzusetzen.

 

Zur Deckung der Gesamtkosten sind im Teilfinanzplan 1003 Wohnen bei der Finanzstelle 5620–1003–0-5100 Neubau Sozialhäuser für die Jahre 2008 – 2010 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung Auszahlungsermächtigungen in ausreichender Höhe veranschlagt (2008 in Höhe von 500.000 €, 2009 in Höhe von 1,7 Mio. € und 2010 in Höhe von 1,08 Mio. €).

 

Der Rat verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes.




Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimme des Einzelvertreters Kirchner (NPD) zugestimmt.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

 

ohne Votum in den Rat verwiesen


Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat nimmt die aktuelle Planung und das Konzept zur Bebauung des städtischen Grundstückes Kulmbacher Str. 1 -3, 51103 Köln (Anlagen 1 und 2), zur Kenntnis und beschließt den Abbruch der beiden bisherigen städtischen Sozialhäuser, sowie die Errichtung der Wohnanlage im öffentlich geförderten Wohnungsbau, mit Gesamtkosten in Höhe von 3,28 Mio. €.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, das Bauvorhaben in Anlehnung an den Planungsbeschluss vom 18.09.2007 umzusetzen.

 

Zur Deckung der Gesamtkosten sind im Teilfinanzplan 1003 Wohnen bei der Finanzstelle 5620–1003–0-5100 Neubau Sozialhäuser für die Jahre 2008 – 2010 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung Auszahlungsermächtigungen in ausreichender Höhe veranschlagt (2008 in Höhe von 500.000 €, 2009 in Höhe von 1,7 Mio. € und 2010 in Höhe von 1,08 Mio. €).

 

Der Rat verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Herr Dr. Müser (Kölner Bürger Bündnis) zugestimmt.