Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt, abweichend von den Förderrichtlinien über die Gewährung von städtischen Zuschüssen für Bau- und Einrichtungsmaßnahmen nichtkommunaler Träger sozialer Einrichtungen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (Ratsbeschluss vom 13.06.1985), der Jugendzentren Köln gGmbH einen Zuschuss in Höhe von 65.000,00 € für Umbaumaßnahmen der im städtischen Eigentum befindlichen Jugendeinrichtung Vogteistraße (Freizeitanlage Klingelpütz) zu gewähren.

 

Die Finanzierung der investiven Finanzmittel erfolgt unter Berücksichtigung der Strukturen des neuen NKF-Haushaltes aus der Produktgruppe 0601, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe durch eine nach HJ 2008 übertragene Haushaltsermächtigung in Höhe von 65.000,00 €.

Die Finanzierung der durch die Werterhöhung des städtischen Anlagevermögens entstandenen gestiegenen Abschreibungen im Teilplan 0101, Innere Verwaltung, erfolgt bei 23 als verwaltende Dienststelle der Liegenschaft.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt, abweichend von den Förderrichtlinien über die Gewährung von städtischen Zuschüssen für Bau- und Einrichtungsmaßnahmen nichtkommunaler Träger sozialer Einrichtungen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (Ratsbeschluss vom 13.06.1985), der Jugendzentren Köln gGmbH einen Zuschuss in Höhe von 65.000,00 € für Umbaumaßnahmen der im städtischen Eigentum befindlichen Jugendeinrichtung Vogteistraße (Freizeitanlage Klingelpütz) zu gewähren.

 

Die Finanzierung der investiven Finanzmittel erfolgt unter Berücksichtigung der Strukturen des neuen NKF-Haushaltes aus der Produktgruppe 0601, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe durch eine nach HJ 2008 übertragene Haushaltsermächtigung in Höhe von 65.000,00 €.



Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt, abweichend von den Förderrichtlinien über die Gewährung von städtischen Zuschüssen für Bau- und Einrichtungsmaßnahmen nichtkommunaler Träger sozialer Einrichtungen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (Ratsbeschluss vom 13.06.1985), der Jugendzentren Köln gGmbH einen Zuschuss in Höhe von 65.000,00 € für Umbaumaßnahmen der im städtischen Eigentum befindlichen Jugendeinrichtung Vogteistraße (Freizeitanlage Klingelpütz) zu gewähren.

 

Die Finanzierung der investiven Finanzmittel erfolgt unter Berücksichtigung der Strukturen des neuen NKF-Haushaltes aus der Produktgruppe 0601, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe durch eine nach HJ 2008 übertragene Haushaltsermächtigung in Höhe von 65.000,00 €.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.