Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

 

Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage –ohne Votum- zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien.

Der Änderungsantrag der CDU Fraktion und der Fraktion Die Grünen Änderungsantrag zu TOP 4.5 - Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße“ (AN/0094/2020) wird als Arbeitsauftrag in die Verwaltung gegeben.

 

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

 

Der Ausschuss Umwelt und Grün vertagt die Vorlage in die nächste Sitzung mit der Maßgabe, dass eine Bürgerinformation durchgeführt wird.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Die SPD-Fraktion stellt einen Vertagungsantrag mit dem Hinweis auf die Informationsveranstaltung in der Grundschule Adlerstraße am 02.03.2020.

Herr Homann lässt abstimmen.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Sitzung.

 

 

 

 



Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend: Frau Bussmann, Herr Theilen von Wrochem)

 

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


geänderter Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage in die gemeinsame Sondersitzung der beteiligten Ausschüsse.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: Sache ist erledigt

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


2. Geänderter Beschluss (Verwaltungsvorlage unter Berücksichtigung des Änderungsantrages AN/0433/2020):

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung die Planung der Entflechtungsstraße auf der Grundlage der Südvariante 4a.2 (Anlage 02) aus dem Variantenvergleich weiterzuverfolgen und hierfür die Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.

 

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Rondorf Nord-West“ die nördliche Erschließungsstraße zur optimierten Erschließung des Neubaugebietes unmittelbar an den Weißdornweg anzubinden.

 

 

1. Wie bereits im November 2017 beschlossen, soll die Maßnahme Rondorf Nord-West als ein Projekt geführt werden, das aus folgenden Bausteinen besteht:

 

a.   Planfeststellungsverfahren zur Verlagerung des Galgenbergsees

 

b. Bauleitplanverfahren zur Schaffung des Baurechts für den Hochbau

 

c. Planfeststellungsverfahren für die Entflechtungsstraße

 

d. Planfeststellungsverfahren für die neue Stadtbahnlinie

 

e. Planungen für die erste KITA, die erste Grundschule und einer weiterführenden    

    Schule, perspektivisch die anderen KITAs und Grundschulen

 

f. Verkehrsmaßnahmen gemäß Antrag AN 1418/2018 vom 29.1.2019 VA

 

 

2. Der für all diese Maßnahmen im Rahmen einer Projektsteuerung zu führende Zeit- /Maßnahmenplan ist dem Ausschuss und der Bezirksvertretung zeitnah und mit jeder Vorlage vorzulegen.

 

3. Dabei sind die Teilprojekte b) Wohnungsbau und c) Entflechtungsstraße und d) Stadtbahnlinie besonders eng gekoppelt.

 

4. Der Wohnungsbau darf nicht erfolgen bevor die gesamte Vorzugsvariante nutzbar ist und die Querung bzw. Linienführung der Stadtbahn über den Bonner Verteiler beschlossen ist. Voraussetzung für einen Baubeginn der Gebäude ist die Einleitung des Genehmigungsverfahrens zum Stadtbahnausbau durch den entsprechen Beschluss des Rates.

 

Mit dem Erstbezug der Wohnungen ist mindestens ein Stadtbahnvorlaufbetrieb mit gleichem Takt und Haltestellen wie bei der geplanten Stadtbahn einzurichten. Die Umsetzung des Stadtbahnbaus erfolgt mit Hochdruck. Außerdem ist die Busanbindung an den Bahnhof Hürth-Kalscheuren zu realisieren.

 

5. Der östliche Abzweig der Vorzugsvariante nach Norden zur Hahnenstraße sollte entfallen und stattdessen der Bau der Hauptachse beschleunigt erfolgen, wobei zeitgleich die Kreuzung Kiesgrubenweg / Bonner Landstraße zu ertüchtigen ist.

 

6. Die mittlerweile vorliegenden Anregungen aus der Bürgerbeteiligung sowie aus der Bezirksvertretung sind im Rahmen der weiteren Planung zu prüfen und zu berücksichtigen.

So ist u.a. darzustellen und zu prüfen, wie

-     die Abzweigungen Militärringstraße / Zum Forstbotanischen Garten und Friedrich- Ebert-Straße / Bonner Landstraße entsprechend der zu erwartenden Verkehrsentwicklung geplant werden können.

 

-     Der existierende Radweg zwischen Rondorf und Immendorf ist im Querungsbereich der Entflechtungsstraße kreuzungsfrei zu gestalten.

 

 

 

 

 

 




 Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2020 (Anlage 13):

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung die Planung der Entflechtungsstraße auf der Grundlage der Südvariante 4a.2 (Anlage 02) aus dem Variantenvergleich weiterzuverfolgen und hierfür die Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Rondorf Nord-West“ die nördliche Erschließungsstraße zur optimierten Erschließung des Neubaugebietes unmittelbar an den Weißdornweg anzubinden.

1. Wie bereits im November 2017 beschlossen, soll die Maßnahme Rondorf Nord-West als ein Projekt geführt werden, das aus folgenden Bausteinen besteht:

a.  Planfeststellungsverfahren zur Verlagerung des Galgenbergsees

b.  Bauleitplanverfahren zur Schaffung des Baurechts für den Hochbau

c.  Planfeststellungsverfahren für die Entflechtungsstraße

d.  Planfeststellungsverfahren für die neue Stadtbahnlinie

e.  Planungen für die erste KITA, die erste Grundschule und einer weiterführenden Schule, perspektivisch die anderen KITAs und Grundschulen

f.   Verkehrsmaßnahmen gemäß Antrag AN 1418/2018 vom 29.1.2019 VA

2. Der für all diese Maßnahmen im Rahmen einer Projektsteuerung zu führende Zeit- /Maßnahmenplan ist dem Ausschuss und der Bezirksvertretung zeitnah und mit jeder Vorlage vorzulegen.

3. Dabei sind die Teilprojekte b) Wohnungsbau und c) Entflechtungsstraße und d) Stadtbahnlinie besonders eng gekoppelt.

4. Der Wohnungsbau darf nicht erfolgen bevor die gesamte Vorzugsvariante nutzbar ist und die Querung bzw. Linienführung der Stadtbahn über den Bonner Verteiler beschlossen ist. Voraussetzung für einen Baubeginn der Gebäude ist die Einleitung des Genehmigungsverfahrens zum Stadtbahnausbau durch den entsprechen Beschluss des Rates.

Mit dem Erstbezug der Wohnungen ist mindestens ein Stadtbahnvorlaufbetrieb mit gleichem Takt und Haltestellen wie bei der geplanten Stadtbahn einzurichten. Die Umsetzung des Stadtbahnbaus erfolgt mit Hochdruck. Außerdem ist die Busanbindung an den Bahnhof Hürth-Kalscheuren zu realisieren.

5. Der östliche Abzweig der Vorzugsvariante nach Norden zur Hahnenstraße sollte entfallen und stattdessen der Bau der Hauptachse beschleunigt erfolgen, wobei zeitgleich die Kreuzung Kiesgrubenweg / Bonner Landstraße zu ertüchtigen ist.

6. Die mittlerweile vorliegenden Anregungen aus der Bürgerbeteiligung sowie aus der Bezirksvertretung sind im Rahmen der weiteren Planung zu prüfen und zu berücksichtigen.

So ist u.a. darzustellen und zu prüfen, wie

-        die Abzweigungen Militärringstraße / Zum Forstbotanischen Garten und Friedrich- Ebert-Straße / Bonner Landstraße entsprechend der zu erwartenden Verkehrsentwicklung geplant werden können

-        Der existierende Radweg zwischen Rondorf und Immendorf ist im Querungsbereich der Entflechtungsstraße kreuzungsfrei zu gestalten.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.