Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 74440/02 für das Gebiet östlich des Neubrücker Rings, im Anschluss an die Wohnbebauung des Stadtteils Neubrück (Räumlich gefasst wird das Plangebiet durch die südlich angrenzende Bebauung entlang der Rösrather Straße sowie durch die Rösrather Straße selbst und die rückwärtigen Flächen entlang den Straßen Neubrücker Ring im Westen, Hüttenweg und Rather Kirchweg im Norden sowie dem Brück-Rather Steinweg im Osten) -Arbeitstitel: Rather See in Köln – Rath / Heumar - abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4 sowie die abgegebenen Stellungnahmen der erneuten Offenlage gemäß Anlage 5;
2. den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 74440/02 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt.
Beschluss: zurückgestellt
Die Angelegenheit wurde vor
Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt
(s. Ziffer II – Seite 4 der Niederschrift).
Beschluss: zurückgestellt
Der Ausschuss stellt die Angelegenheit vor Eintritt in die Tagesordnung zurück.
Beschluss: zurückgestellt
Die Angelegenheit wurde vor
Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt
(s. Ziffer – Seite ).
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 74440/02 für das Gebiet östlich des Neubrücker Rings, im Anschluss an die Wohnbebauung des Stadtteils Neubrück (Räumlich gefasst wird das Plangebiet durch die südlich angrenzende Bebauung entlang der Rösrather Straße sowie durch die Rösrather Straße selbst und die rückwärtigen Flächen entlang den Straßen Neubrücker Ring im Westen, Hüttenweg und Rather Kirchweg im Norden sowie dem Brück-Rather Steinweg im Osten) -Arbeitstitel: Rather See in Köln – Rath / Heumar - abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4 sowie die abgegebenen Stellungnahmen der erneuten Offenlage gemäß Anlage 5;
2. den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 74440/02
nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
II. Abstimmung
über die Ursprungsvorlage:
Beschluss:
Der Rat
beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 74440/02 für das Gebiet östlich des Neubrücker Rings, im
Anschluss an die Wohnbebauung des Stadtteils Neubrück (Räumlich gefasst wird
das Plangebiet durch die südlich angrenzende Bebauung entlang der Rösrather
Straße sowie durch die Rösrather Straße selbst und die rückwärtigen Flächen
entlang den Straßen Neubrücker Ring im Westen, Hüttenweg und Rather Kirchweg im
Norden sowie dem Brück-Rather Steinweg im Osten) -Arbeitstitel: Rather See in Köln – Rath / Heumar - abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4 sowie die abgegebenen
Stellungnahmen der erneuten Offenlage gemäß Anlage 5;
2. den Bebauungsplan-Entwurf
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) 74440/02
nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis
90/Die Grünen, Die Linke. und der Gruppe GUT zugestimmt.