Beschluss: zurückgestellt


im Satz 1 der Vorlage wird das Wort Gymnasium gegen das Wort Gesamtschule ersetz

 

1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der Kennedystraße, östlich der Grünfläche an der Straße Im Falkenhorst, südlich der Schubertstraße und westlich des Waldstückes in Urbach (Gemarkung Urbach, Flur 4, Flurstücke 3, 157, 294, und teilweise 184, 454 sowie in der Gemarkung Eil, Flur 18 mit den Flurstücken 411, 412 und teilweise 410) —Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach— aufzustellen mit dem Ziel, Allgemeines Wohngebiet, Fläche für Gemeinbedarf, öffent-liche Grünflächen, Planungsrecht für eine Gesamtschule (6/8-zügig) und Grundschule im südlichen Bereich des Plangebietes und für ca. 250 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern sowie eine Kindertagesstätte im nördlichen Bereich) festzusetzen;

 

 




Abstimmungsergebnis: einstimmig zurückgestellt