Beschluss: ungeändert beschlossen
Der
Integrationsrat empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Beschluss:
Der Rat beschließt, die Förderungshöhe der drei festgelegten Kategorien zur Förderung der Interkulturellen Zentren in Köln ab 1.1. 2020 entsprechend Anlage 1 anzupassen.
Mit Beschluss des Haushaltsplans 2020/2021 des Rates vom 7.11.2019 wurde ein höheres Budget zur Förderung der Interkulturellen Zentren für 2020 festgelegt.
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, Zeile 15 (Transferleistungen), zur Verfügung.
Die Anlage 4 der am 26.09.2019 beschlossenen Richtlinie für die Anerkennung und Förderung der Interkulturellen Zentren (VorlagenNr. 1909/2019/1) wird durch die Anlage dieser Vorlage ersetzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt, die Förderungshöhe der drei festgelegten Kategorien zur Förderung der Interkulturellen Zentren in Köln ab 1.1. 2020 entsprechend Anlage 1 anzupassen.
Mit Beschluss des Haushaltsplans 2020/2021 des Rates vom 7.11.2019 wurde ein höheres Budget zur Förderung der Interkulturellen Zentren für 2020 festgelegt.
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, Zeile 15 (Transferleistungen) zur Verfügung.
Die Anlage 4 der am 26.09.2019 beschlossenen Richtlinie für die Anerkennung und Förderung der interkulturellen Zentren (VorlagenNr. 1909/2019/1) wird durch die Anlage dieser Vorlage ersetzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat beschließt, die Förderungshöhe der drei festgelegten Kategorien zur Förderung der Interkulturellen Zentren in Köln ab 1.1. 2020 entsprechend Anlage 1 anzupassen.
Mit Beschluss des Haushaltsplans 2020/2021 des Rates vom 7.11.2019 wurde ein höheres Budget zur Förderung der Interkulturellen Zentren für 2020 festgelegt.
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, Zeile 15 (Transferleistungen) zur Verfügung.
Die Anlage 4 der am 26.09.2019 beschlossenen Richtlinie für die Anerkennung und Förderung der interkulturellen Zentren (VorlagenNr. 1909/2019/1) wird durch die Anlage dieser Vorlage ersetzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt, die Förderungshöhe der drei
festgelegten Kategorien zur Förderung der Interkulturellen Zentren in Köln ab
1.1. 2020 entsprechend Anlage 1 anzupassen.
Mit Beschluss des Haushaltsplans 2020/2021 des Rates
vom 7.11.2019 wurde ein höheres Budget zur Förderung der Interkulturellen
Zentren für 2020 festgelegt.
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im
Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen,
Zeile 15 (Transferleistungen) zur Verfügung.
Die Anlage 4 der am 26.09.2019 beschlossenen Richtlinie
für die Anerkennung
und Förderung der interkulturellen Zentren (VorlagenNr. 1909/2019/1) wird durch
die Anlage dieser Vorlage ersetzt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Gruppe Rot-Weiß zugestimmt.