Beschluss: geändert beschlossen
Bezirksbürgermeisterin
Greven-Thürmer lässt zunächst über die fünf Punkte aus dem gemeinsamen
Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE. und Bündnis 90/Die Grünen einzeln
abstimmen:
Beschluss 1:
1.
Die
sich im städtischen Besitz befindliche unbefestigte Grünfläche am rechten
Fahrbahnrand des Rather Kirchwegs hin zur ehemaligen Baumschule Madaus-
Gelände, ist neu zu bepflanzen und gegen Befahren zu sichern.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Fraktionen Bündnis
90/Die Grünen und DIE LINKE. abgelehnt.
Beschluss 2:
2.
Das
in der Grünflächenordnung der Stadt Köln vorgesehene Parkverbot auf Grünflächen
ist hier, wie in der Wevelinghovener Straße/Ecke Krefelder Straße bis zur
Wickerather Straße in Köln-Neustadt/Nord, durchzusetzen. Ein Parken auf der
verbliebenen Fahrbahn dürfte gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Fraktionen Bündnis
90/Die Grünen und DIE LINKE. abgelehnt.
Beschluss 3:
3.
Die vorgesehene
Anordnung eines Parkverbotes hin zum Grünstreifen am linken Fahrbahnrand
unterbleibt, da dort auch ohne diese Anordnung noch nie geparkt wurde.
4. Für diese großen Sattelzüge ist die Möglichkeit der
Errichtung eines Lkw-Parkplatzes im Bereich des Gewerbegebietes
Pauline-Christmann-Straße in Köln-Rath/Heumar, wie von der Bezirksvertretung Kalk in ihrer Sitzung am
08.11.2018 unter TOP 7.5 (AN/1469/2018) beschlossen, zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss 4:
5.
Die Kreuzung des Fuß-/Radwegs ist mittels geeigneter Mittel, wie zum
Beispiel Fahrbahnmarkierungen, sichtbar zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Abschließend lässt Bezirksbürgermeisterin
Greven-Thürmer über den Antragstext aus dem gemeinsamen Ursprungsantrag der
SPD- und CDU-Fraktion, ergänzt um Ziffer 5 aus dem Änderungsantrag abstimmen.
Beschluss:
1.
Die sich im
städtischen Besitz befindliche unbefestigte Grünfläche am rechten Fahrbahnrand
des Rather Kirchwegs hin zur ehemaligen Baumschule Madaus-Gelände ist zu
befestigen, um Lkw das Parken zu ermöglichen.
2.
Durch
entsprechende Markierungen (z. B: im Einmündungsbereich) und Beschilderungen
ist das Lkw-Parken ausschließlich in Fahrrichtung so zu gestatten, dass für
kreuzenden Nutzer des gemeinsamen Fuß- und Radweges parallel zum Neubrücker
Ring ausreichend Sichtmöglichkeit bestehen bleibt. Für die großen Sattelzüge
ist das Parken dort allerdings grundsätzlich zu untersagen.
3.
Die vorgesehene
Anordnung eines Parkverbotes hin zum Grünstreifen am linken Fahrbahnrand
unterbleibt, da dort auch ohne diese Anordnung noch nie geparkt wurde.
4. Für diese großen Sattelzüge ist die Möglichkeit der
Errichtung eines Lkw-Parkplatzes im Bereich des Gewerbegebietes
Pauline-Christmann-Straße in Köln-Rath/Heumar, wie von der Bezirksvertretung Kalk in ihrer Sitzung am
08.11.2018 unter TOP 7.5 (AN/1469/2018) beschlossen, zu prüfen.
- Die Kreuzung des
Fuß-/Radwegs ist mittels geeigneter Mittel, wie zum Beispiel
Fahrbahnmarkierungen, sichtbar zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen
die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. zugestimmt.