Beschluss: geändert beschlossen


Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt zunächst über die fünf Punkte aus dem gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE. und Bündnis 90/Die Grünen einzeln abstimmen:

Beschluss 1:

1.     Die sich im städtischen Besitz befindliche unbefestigte Grünfläche am rechten Fahrbahnrand des Rather Kirchwegs hin zur ehemaligen Baumschule Madaus- Gelände, ist neu zu bepflanzen und gegen Befahren zu sichern.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. abgelehnt.

Beschluss 2:

2.    Das in der Grünflächenordnung der Stadt Köln vorgesehene Parkverbot auf Grünflächen ist hier, wie in der Wevelinghovener Straße/Ecke Krefelder Straße bis zur Wickerather Straße in Köln-Neustadt/Nord, durchzusetzen. Ein Parken auf der verbliebenen Fahrbahn dürfte gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. abgelehnt.

Beschluss 3:

3.    Die vorgesehene Anordnung eines Parkverbotes hin zum Grünstreifen am linken Fahrbahnrand unterbleibt, da dort auch ohne diese Anordnung noch nie geparkt wurde.

4.    Für diese großen Sattelzüge ist die Möglichkeit der Errichtung eines Lkw-Parkplatzes im Bereich des Gewerbegebietes Pauline-Christmann-Straße in Köln-Rath/Heumar, wie von der Bezirksvertretung Kalk in ihrer Sitzung am 08.11.2018 unter TOP 7.5 (AN/1469/2018) beschlossen, zu prüfen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss 4:

5.    Die Kreuzung des Fuß-/Radwegs ist mittels geeigneter Mittel, wie zum Beispiel Fahrbahnmarkierungen, sichtbar zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Abschließend lässt Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer über den Antragstext aus dem gemeinsamen Ursprungsantrag der SPD- und CDU-Fraktion, ergänzt um Ziffer 5 aus dem Änderungsantrag abstimmen.

Beschluss:

1.    Die sich im städtischen Besitz befindliche unbefestigte Grünfläche am rechten Fahrbahnrand des Rather Kirchwegs hin zur ehemaligen Baumschule Madaus-Gelände ist zu befestigen, um Lkw das Parken zu ermöglichen.

2.    Durch entsprechende Markierungen (z. B: im Einmündungsbereich) und Beschilderungen ist das Lkw-Parken ausschließlich in Fahrrichtung so zu gestatten, dass für kreuzenden Nutzer des gemeinsamen Fuß- und Radweges parallel zum Neubrücker Ring ausreichend Sichtmöglichkeit bestehen bleibt. Für die großen Sattelzüge ist das Parken dort allerdings grundsätzlich zu untersagen.

3.    Die vorgesehene Anordnung eines Parkverbotes hin zum Grünstreifen am linken Fahrbahnrand unterbleibt, da dort auch ohne diese Anordnung noch nie geparkt wurde.

4.    Für diese großen Sattelzüge ist die Möglichkeit der Errichtung eines Lkw-Parkplatzes im Bereich des Gewerbegebietes Pauline-Christmann-Straße in Köln-Rath/Heumar, wie von der Bezirksvertretung Kalk in ihrer Sitzung am 08.11.2018 unter TOP 7.5 (AN/1469/2018) beschlossen, zu prüfen.

  1. Die Kreuzung des Fuß-/Radwegs ist mittels geeigneter Mittel, wie zum Beispiel Fahrbahnmarkierungen, sichtbar zu machen.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. zugestimmt.