Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt die Gewährung und Freigabe der für die Kulturpädagogischen Facheinrichtungen zur Verwendung vorgesehenen Mittel aus dem Veränderungsnachweis 3 (pol. VN) zum Hpl 2020/2021 zur Angleichung der kommunalen Förderrichtlinien an die Richtlinien für die Offene Kinder- und Jugendarbeit gemäß Anlage 1.

 

Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der für die Kulturpädagogischen Facheinrichtungen zur Verwendung vorgesehenen Mittel aus dem Veränderungsnachweis 3 (pol. VN) zum Hpl 2020/2021 zur Angleichung der kommunalen Förderrichtlinien an die Richtlinien für die Offene Kinder- und Jugendarbeit gemäß Anlage 1.

 

 

Alternative:

 

Die kulturpädagogischen Einrichtungen bleiben mit der derzeitigen Personalkostenförderung strukturell in ihrem Bestand erhalten. Dies könnte sich auf die ohnehin schon instabile Struktur im kulturpädagogischen Bildungssegment zukünftig negativ auswirken, da die Träger die wegbrechenden Einnahmen nicht kompensieren können. Daher wäre bei Wiedereröffnung der Einrichtungen eine erneute Betrachtung der Förderbedarfe notwendig.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

  • 15 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)

·         keine Gegenstimmen

·         keine Enthaltungen

Einstimmig zugestimmt.

 

Anmerkung:

 

Herr Braun (Sportjugend im Stadtsportbund Köln e.V.) stimmt stellvertretend für Frau Kupferer ab.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt die Gewährung und Freigabe der für die Kulturpädagogischen Facheinrichtungen zur Verwendung vorgesehenen Mittel aus dem Veränderungsnachweis 3 (pol. VN) zum Hpl 2020/2021 zur Angleichung der kommunalen Förderrichtlinien an die Richtlinien für die Offene Kinder- und Jugendarbeit gemäß Anlage 1.

 

Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der für die Kulturpädagogischen Facheinrichtungen zur Verwendung vorgesehenen Mittel aus dem Veränderungsnachweis 3 (pol. VN) zum Hpl 2020/2021 zur Angleichung der kommunalen Förderrichtlinien an die Richtlinien für die Offene Kinder- und Jugendarbeit gemäß Anlage 1.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt