Beschluss: ungeändert empfohlen
Der Ausschuss für Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt einen jährlichen Mietzuschuss für den Verein Kölnische Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit e. V. in Höhe von 10.900 Euro für das Jahr 2020 und in Höhe von 17.900 Euro für 2021 ff.
Die Mittel werden im Haushalt durch eine haushaltsneutrale Umschichtung von 10.000 Euro in 2020 und von 17.000 Euro in 2021 innerhalb des Teilplans 0416- Kulturförderung aus der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen in die Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Förderbereich der Kulturellen Teilhabe bereit gestellt:
Haushaltsjahr |
BKZ laut Haushaltsplan |
Aufstockung (Umschichtung Miete) |
Mietzuschuss neu |
2020 |
900 € |
10.000 € |
10.900 € |
2021 ff |
900 € |
17.000 € |
17.900 € |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt in Abwesenheit der Fraktion Die Linke.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat beschließt einen jährlichen Mietzuschuss für den Verein Kölnische Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit e. V. in Höhe von 10.900 Euro für das Jahr 2020 und in Höhe von 17.900 Euro für 2021 ff.
Die Mittel werden im Haushalt durch eine haushaltsneutrale Umschichtung von 10.000 Euro in 2020 und von 17.000 Euro in 2021 innerhalb des Teilplans 0416- Kulturförderung aus der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen in die Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Förderbereich der Kulturellen Teilhabe bereit gestellt:
Haushaltsjahr |
BKZ laut Haushaltsplan |
Aufstockung (Umschichtung Miete) |
Mietzuschuss neu |
2020 |
900 € |
10.000 € |
10.900 € |
2021 ff |
900 € |
17.000 € |
17.900 € |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Rat beschließt einen jährlichen Mietzuschuss für den Verein Kölnische
Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit e. V. in Höhe von 10.900
Euro für das Jahr 2020 und in Höhe von 17.900 Euro für 2021 ff.
Die
Mittel werden im Haushalt durch eine haushaltsneutrale Umschichtung von 10.000
Euro in 2020 und von 17.000 Euro in 2021 innerhalb des Teilplans 0416-
Kulturförderung aus der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen in
die Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Förderbereich der Kulturellen
Teilhabe bereit gestellt:
Haushaltsjahr |
BKZ laut Haushaltsplan |
Aufstockung (Umschichtung
Miete) |
Mietzuschuss neu |
2020 |
900 € |
10.000 € |
10.900 € |
2021 ff |
900 € |
17.000 € |
17.900 € |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.