Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Der Vorsitzende schlägt vor, die Angelegenheit -gemeinsam mit der Ratsvorlage- in den nächsten Beratungslauf zu verweisen.
Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Der Vorsitzende schlägt vor, die Angelegenheit -gemeinsam mit der Ratsvorlage- in den nächsten Beratungslauf zu verweisen.
Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Der Vorsitzende schlägt vor, die Angelegenheit -gemeinsam mit der Ratsvorlage- in den nächsten Beratungslauf zu verweisen.
Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Der Vorsitzende schlägt vor, die Angelegenheit -gemeinsam mit der Ratsvorlage- in den nächsten Beratungslauf zu verweisen.
Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Der Vorsitzende schlägt vor, die Angelegenheit -gemeinsam mit der Ratsvorlage- in den nächsten Beratungslauf zu verweisen.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage 2887/2019 und den Änderungsantrag der SPD-Fraktion AN/0594/2020 ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Vorlage 2887/2019 und den Änderungsantrag der SPD-Fraktion AN/0594/2020 ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Der Wirtschaftsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in nachfolgende Gremien.
Beschluss: endgültig abgelehnt
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt:
1. Der Rat der Stadt Köln
stellt fest,
- dass die Vorschläge der Verwaltung zur
Ausweisung neuer Siedlungsbereiche (ASB und GIB) im neuen Regionalplan den
seitens der Be-zirksregierung Köln festgestellten Flächenbedarf für Köln bis
2043 bei weitem nicht decken,
- dass der im Gewerbe- und
Industrieflächengutachten der Stadtverwaltung festgestellte Bedarf an neuen
Gewerbe- und Industrieflächen im Regionalplan nicht gedeckt ist,
- dass das von der Verwaltung in Auftrag
gegebene Gutachten zur Er-mittlung des künftigen Wohnungsbedarfs und der
Wohnungsnachfrage einschl. Flächenbedarfs in Köln bis 2040 weiterhin nicht
vorliegt. Lt. Verwaltung soll in diesem Gutachten ein Abgleich mit den seitens
der Bezirksregierung Köln ermittelten Flächenbedarfen stattfinden (vgl.
Beantwortung 3805/2019).
2. Der Rat weist daher die Vorlage
2887/2019 zur weiteren Überarbeitung an die Verwaltung zurück.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion – abgelehnt.