Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit einstimmig in den 1. Durchgang der Beratungsfolge.

 

Beschluss: zurückgestellt


Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt vor einer Beschlussfassung die Durchführung eines Interfraktionellen Gespräches.




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der AfD-Fraktion

Beschluss: zurückgestellt


Der Wirtschaftsausschuss stellt die Angelegenheit - vor Eintritt in die Tagesordnung - zurück.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

  1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die zu beschließenden Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlage 2 (Zentrenübersicht) dargestellt.

 

  1. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.

 

  1. Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach ca. zwei Jahren im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe sind eine systematische Leerstandserhebung sowie die Untersuchung der digitalen Sichtbarkeit der stationären Einzelhandelsbetriebe erforderlich.

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die zu beschließenden Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlage 2 (Zentrenübersicht) dargestellt.

 

  1. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.

 

  1. Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach ca. zwei Jahren im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe sind eine systematische Leerstandserhebung sowie die Untersuchung der digitalen Sichtbarkeit der stationären Einzelhandelsbetriebe erforderlich.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE. zugestimmt.

 

Hinweis: Bezirksvertreter Fischer (Fraktion DIE LINKE.) hat an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt nicht teilgenommen.

Beschluss: zurückgestellt

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

 

  1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die zu beschließenden Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlage 2 (Zentrenübersicht) dargestellt.

 

  1. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.

 

  1. Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach ca. zwei Jahren im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe sind eine systematische Leerstandserhebung sowie die Untersuchung der digitalen Sichtbarkeit der stationären Einzelhandelsbetriebe erforderlich.

 

 

Alternative:

Der Rat verzichtet auf den Beschluss des fortgeschriebenen EHZK und die damit verbundene Aktualisierung der Datenbasis sowie die Anpassung der Steuerungsmöglichkeiten an die Erfordernisse der wachsenden Stadt.

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Porz verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

 

1.    Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die zu beschließenden Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlage 2 (Zentrenübersicht) dargestellt.

 

2.    Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.

 

3.    Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach ca. zwei Jahren im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe sind eine systematische Leerstandserhebung sowie die Untersuchung der digitalen Sichtbarkeit der stationären Einzelhandelsbetriebe erforderlich.

 

Die Bezirksvertretung nimmt gemäß § 37 Absatz 5 Sätze 1 und 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wie folgt Stellung:

 

1.    Ein wichtiges Kriterium des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) soll sein, dass durch die beabsichtigten Zuordnungen und Ge- und Verbote motorisierte Individualverkehre nicht erzeugt, sondern möglichst vermeidbar gemacht werden. Die Erreichbarkeit für zu Fuß gehende und Radfahrende soll gefördert werden.

 

2.    Kleinflächiger Einzelhandel soll durch das EHZK nicht behindert werden.

 

3.    In dem EHZK sollen alle möglichen Wege gegangen werden, um Spielhallen und andere Glücksspielstätten zu verhindern.

 

4.    Im Stadtteil Bilderstöckchen soll es möglich werden, einen Vollsortimenter anzusiedeln. Etwaige Einschränkungen aufgrund seiner örtlichen Lage werden aufgehoben.

 

5.    Die Kriterien für Wochenmärkte sollen vom Ermöglichungsgedanken geprägt sein. Für den Stadtteil Bilderstöckchen soll die Einrichtung eines Wochenmarktes aktiv gefördert werden.

 

6.    Die gewaltigen, durch die Corona-Pandemie erzeugten Änderungen und Verwerfungen im Einzelhandel, sowohl für die verbleibende Zeit während der Pandemie als auch diejenige nach der Pandemie, werden im EHZK berücksichtigt.

 

7.    Die Bezirksvertretung sieht die Auswirkungen auf den Klimaschutz durch das EHZK nicht „positiv“, sondern „neutral“.

 

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimme der AfD befürwortet.

Beschluss: zurückgestellt


Die Beschlussvorlage wurde vertagt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die zu beschließenden Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlage 2 (Zentrenübersicht) dargestellt.

 

  1. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.

 

  1. Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach ca. zwei Jahren im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe sind eine systematische Leerstandserhebung sowie die Untersuchung der digitalen Sichtbarkeit der stationären Einzelhandelsbetriebe erforderlich.

 

 

Alternative:

Der Rat verzichtet auf den Beschluss des fortgeschriebenen EHZK und die damit verbundene Aktualisierung der Datenbasis sowie die Anpassung der Steuerungsmöglichkeiten an die Erfordernisse der wachsenden Stadt.

 

 

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, SPD und FDP zu Ziffer 3, sowie ein Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor.

Die FDP-Fraktion gibt zu Protokoll:

 

„Die Corona-Pandemie grassiert seit 2020. Dabei hat sich bedingt durch deren Auswirkungen auf Handel und Gesellschaft auch die Einzelhandelslandschaft verändert. Die hiermit einhergehenden tiefgreifenden Entwicklungen sind noch nicht abschließend abzusehen. Es ist jedoch bereits heute schon klar, dass mit der umfänglichen Öffnung der Läden es vorrangig die sogenannten inhabergeführten Geschäfte schwer haben werden, vergangene Marktanteile und Umsatzzahlen zu erreichen.

Aus diesem Grunde sollten mit der Abnahme der Inzidenzzahlen der Pandemie gerade in der Eröffnungsstartphase sonntägliche Öffnungszeiten vorrangig für eben diese inhabergeführten Geschäfte in unseren Veedeln möglich gemacht werden.

Insoweit richten wir diesen Appell an die Stadtverwaltung und die hierfür entscheidenden politischen Gremien.“ 


Zunächst lässt Herr Giesen über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, SPD und FDP zu Ziffer 3 des Beschlusstenors abstimmen.

Herr Tempski verliest die Stellungnahme von 15 - Hr. Dr. Höhmann:
Die Beschlussvorlage wurde in 2020 erstellt. Eine Überprüfung der Daten ca. 1 Jahr nach Beschlussfassung (voraussichtlich frühestens Ende des Jahres) ist aus Sicht der Verwaltung angestrebt werden. Allerdings würde diese aus Kapazitätsgründen vermutlich nicht auf einen Schlag erfolgen können, sondern, beginnend nach der Sommerpause 2022, nach z.B. Hierarchiestufen (z.B. zunächst die Bezirks- und Bezirksteilzentren) abgearbeitet werden.

  1. Beschluss:

Die Vorlage wird in Ziffer 3 wie folgt geändert:

 

Zur Erfassung der kurz- und mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach einem Jahr im Kölner Stadtgebiet.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt.

Danach lässt Herr Giesen über den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen.

Die FDP-Fraktion bittet um Beitritt.
Die SPD-Fraktion stimmt dem Beitritt zu.

Herr Tempski verliest die Stellungnahme von 15 - Hr. Dr. Höhmann:
Dies ist nach Fortschreibung gemäß der Verwaltungsvorlage grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist ein städtebaulich integrierter Standort, eine zusätzliche Bebauung dieses Standortes mit Wohnnutzung und eine standortangepasste Verkaufsfläche, die in Immendorf, wegen der geringen Einwohnerzahl, zwingend kleinflächig, d.h. unter 800 m² bleiben muss.

 

  1. Beschluss:

Die Beschlussvorlage 1538/2020 zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) wird um folgenden Punkt ergänzt:

-  Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird fortgeschrieben. Allerdings soll es dahingehend geöffnet werden, dass die Neuansiedlung von Einzelhändlern- und Zentren auch in den Stadtteilen Immendorf und Weiß möglich ist.

Zudem findet ein Fachgespräch der Verwaltung mit der Bezirksvertretung Rodenkirchen zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept statt, welches durch den Bezirksbürgermeister zu organisieren ist.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und zwei Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt.

 

Sodann lässt Herr Giesen über die so geänderte Vorlage abstimmen.

 

  1. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die zu beschließenden Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlage 2 (Zentrenübersicht) dargestellt.

 

  1. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.

 

  1. Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach ca. zwei Jahren im Kölner Stadtgebiet.

Zur Erfassung der kurz- und mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach einem Jahr im Kölner Stadtgebiet.

 

Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe sind eine systematische Leerstandserhebung sowie die Untersuchung der digitalen Sichtbarkeit der stationären Einzelhandelsbetriebe erforderlich.

 

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird fortgeschrieben. Allerdings soll es dahingehend geöffnet werden, dass die Neuansiedlung von Einzelhändlern- und Zentren auch in den Stadtteilen Immendorf und Weiß möglich ist.

 

 

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat zu beschließen:

 

  1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die zu beschließenden Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlage 2 (Zentrenübersicht) dargestellt.

 

  1. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.

 

  1. Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach ca. zwei Jahren im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe sind eine systematische Leerstandserhebung sowie die Untersuchung der digitalen Sichtbarkeit der stationären Einzelhandelsbetriebe erforderlich.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der AfD

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Der Wirtschaftsausschuss verweist die Angelegenheit einstimmig in den ersten Durchgang der Beratungsfolge.


Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die zu beschließenden Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlage 2 (Zentrenübersicht) dargestellt.

 

  1. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.

 

  1. Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach ca. zwei Jahren im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe sind eine systematische Leerstandserhebung sowie die Untersuchung der digitalen Sichtbarkeit der stationären Einzelhandelsbetriebe erforderlich.

 

 



Abstimmungsergebnis

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

  1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die zu beschließenden Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlage 2 (Zentrenübersicht) dargestellt.

 

  1. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.

 

  1. Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach ca. zwei Jahren im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe sind eine systematische Leerstandserhebung sowie die Untersuchung der digitalen Sichtbarkeit der stationären Einzelhandelsbetriebe erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

 

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


1.    Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die zu beschließenden Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlage 2 (Zentrenübersicht) dargestellt.

2.    Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.

3.    Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach ca. zwei Jahren im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe sind eine systematische Leerstandserhebung sowie die Untersuchung der digitalen Sichtbarkeit der stationären Einzelhandelsbetriebe erforderlich.

 

Die Bezirksvertretung nimmt darüber hinaus gemäß § 37 Absatz 5 Sätze 1 und 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wie folgt Stellung:

1.    Ein wichtiges Kriterium des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) soll sein, dass durch die beabsichtigten Zuordnungen und Ge- und Verbote motorisierte Individualverkehre nicht erzeugt, sondern möglichst vermeidbar gemacht werden. Die Erreichbarkeit für zu Fuß gehende und Radfahrende soll gefördert werden.

2.    Kleinflächiger Einzelhandel soll durch das EHZK nicht behindert werden.

3.    In dem EHZK sollen alle möglichen Wege gegangen werden, um Spielhallen und andere Glücksspielstätten zu verhindern.

4.    Im Stadtteil Bilderstöckchen soll es möglich werden, einen Vollsortimenter anzusiedeln. Etwaige Einschränkungen aufgrund seiner örtlichen Lage werden aufgehoben.

5.    Die Kriterien für Wochenmärkte sollen vom Ermöglichungsgedanken geprägt sein. Für den Stadtteil Bilderstöckchen soll die Einrichtung eines Wochenmarktes aktiv gefördert werden.

6.    Die gewaltigen, durch die Corona-Pandemie erzeugten Änderungen und Verwerfungen im Einzelhandel, sowohl für die verbleibende Zeit während der Pandemie als auch diejenige nach der Pandemie, werden im EHZK berücksichtigt.

7.    Die Bezirksvertretung sieht die Auswirkungen auf den Klimaschutz durch das EHZK nicht „positiv“, sondern „neutral“.

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Bei Enthaltung von Frau Wicharz einstimmig beschlossen.