Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit einstimmig in den 1. Durchgang der Beratungsfolge.
Beschluss: zurückgestellt
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt vor einer Beschlussfassung die Durchführung eines Interfraktionellen Gespräches.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der AfD-Fraktion
Beschluss: zurückgestellt
Der
Wirtschaftsausschuss stellt die Angelegenheit - vor Eintritt in die
Tagesordnung - zurück.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die zu beschließenden Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlage 2 (Zentrenübersicht) dargestellt.
- Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.
- Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach ca. zwei Jahren im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe sind eine systematische Leerstandserhebung sowie die Untersuchung der digitalen Sichtbarkeit der stationären Einzelhandelsbetriebe erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die zu beschließenden Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlage 2 (Zentrenübersicht) dargestellt.
- Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.
- Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach ca. zwei Jahren im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe sind eine systematische Leerstandserhebung sowie die Untersuchung der digitalen Sichtbarkeit der stationären Einzelhandelsbetriebe erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE. zugestimmt.
Hinweis:
Bezirksvertreter Fischer (Fraktion DIE LINKE.) hat an der Beratung und
Beschlussfassung zu diesem Punkt nicht teilgenommen.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
- Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die zu beschließenden Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlage 2 (Zentrenübersicht) dargestellt.
- Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.
- Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach ca. zwei Jahren im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe sind eine systematische Leerstandserhebung sowie die Untersuchung der digitalen Sichtbarkeit der stationären Einzelhandelsbetriebe erforderlich.
Alternative:
Der Rat verzichtet auf den Beschluss des fortgeschriebenen EHZK und die damit verbundene Aktualisierung der Datenbasis sowie die Anpassung der Steuerungsmöglichkeiten an die Erfordernisse der wachsenden Stadt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz verweist die
Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die zu beschließenden Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlage 2 (Zentrenübersicht) dargestellt.
2. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.
3. Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach ca. zwei Jahren im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe sind eine systematische Leerstandserhebung sowie die Untersuchung der digitalen Sichtbarkeit der stationären Einzelhandelsbetriebe erforderlich.
Die Bezirksvertretung nimmt gemäß § 37 Absatz 5 Sätze 1 und 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wie folgt Stellung:
1. Ein wichtiges Kriterium des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) soll sein, dass durch die beabsichtigten Zuordnungen und Ge- und Verbote motorisierte Individualverkehre nicht erzeugt, sondern möglichst vermeidbar gemacht werden. Die Erreichbarkeit für zu Fuß gehende und Radfahrende soll gefördert werden.
2. Kleinflächiger Einzelhandel soll durch das EHZK nicht behindert werden.
3. In dem EHZK sollen alle möglichen Wege gegangen werden, um Spielhallen und andere Glücksspielstätten zu verhindern.
4. Im Stadtteil Bilderstöckchen soll es möglich werden, einen Vollsortimenter anzusiedeln. Etwaige Einschränkungen aufgrund seiner örtlichen Lage werden aufgehoben.
5. Die Kriterien für Wochenmärkte sollen vom Ermöglichungsgedanken geprägt sein. Für den Stadtteil Bilderstöckchen soll die Einrichtung eines Wochenmarktes aktiv gefördert werden.
6. Die gewaltigen, durch die Corona-Pandemie erzeugten Änderungen und Verwerfungen im Einzelhandel, sowohl für die verbleibende Zeit während der Pandemie als auch diejenige nach der Pandemie, werden im EHZK berücksichtigt.
7. Die Bezirksvertretung sieht die Auswirkungen auf den Klimaschutz durch das EHZK nicht „positiv“, sondern „neutral“.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme der AfD befürwortet.
Beschluss: zurückgestellt
Die Beschlussvorlage wurde vertagt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die zu beschließenden Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlage 2 (Zentrenübersicht) dargestellt.
- Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.
- Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach ca. zwei Jahren im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe sind eine systematische Leerstandserhebung sowie die Untersuchung der digitalen Sichtbarkeit der stationären Einzelhandelsbetriebe erforderlich.
Alternative:
Der Rat verzichtet auf den Beschluss des fortgeschriebenen EHZK und die damit verbundene Aktualisierung der Datenbasis sowie die Anpassung der Steuerungsmöglichkeiten an die Erfordernisse der wachsenden Stadt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen
Bündnis90/Die Grünen, SPD und FDP zu Ziffer 3, sowie ein Ergänzungsantrag der
SPD-Fraktion vor.
Die FDP-Fraktion gibt zu
Protokoll:
„Die Corona-Pandemie grassiert seit 2020. Dabei hat sich bedingt durch deren Auswirkungen auf Handel und Gesellschaft auch die Einzelhandelslandschaft verändert. Die hiermit einhergehenden tiefgreifenden Entwicklungen sind noch nicht abschließend abzusehen. Es ist jedoch bereits heute schon klar, dass mit der umfänglichen Öffnung der Läden es vorrangig die sogenannten inhabergeführten Geschäfte schwer haben werden, vergangene Marktanteile und Umsatzzahlen zu erreichen.
Aus diesem Grunde sollten mit der Abnahme der Inzidenzzahlen der Pandemie gerade in der Eröffnungsstartphase sonntägliche Öffnungszeiten vorrangig für eben diese inhabergeführten Geschäfte in unseren Veedeln möglich gemacht werden.
Insoweit richten wir diesen Appell an die Stadtverwaltung und die hierfür entscheidenden politischen Gremien.“
Zunächst lässt Herr
Giesen über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis90/Die
Grünen, SPD und FDP zu Ziffer 3 des Beschlusstenors abstimmen.
Herr Tempski verliest die
Stellungnahme von 15 - Hr. Dr. Höhmann:
Die Beschlussvorlage wurde in 2020 erstellt. Eine Überprüfung der Daten ca. 1
Jahr nach Beschlussfassung (voraussichtlich frühestens Ende des Jahres) ist aus
Sicht der Verwaltung angestrebt werden. Allerdings würde diese aus
Kapazitätsgründen vermutlich nicht auf einen Schlag erfolgen können, sondern,
beginnend nach der Sommerpause 2022, nach z.B. Hierarchiestufen (z.B. zunächst
die Bezirks- und Bezirksteilzentren) abgearbeitet werden.
- Beschluss:
Die Vorlage wird in
Ziffer 3 wie folgt geändert:
Zur Erfassung der kurz- und mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach einem Jahr im Kölner Stadtgebiet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt.
Danach lässt Herr Giesen über den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen.
Die
FDP-Fraktion bittet um Beitritt.
Die SPD-Fraktion stimmt dem Beitritt zu.
Herr Tempski verliest die Stellungnahme von 15
- Hr. Dr. Höhmann:
Dies ist nach
Fortschreibung gemäß der Verwaltungsvorlage grundsätzlich möglich. Voraussetzung
ist ein städtebaulich integrierter Standort, eine zusätzliche Bebauung dieses
Standortes mit Wohnnutzung und eine standortangepasste Verkaufsfläche, die in
Immendorf, wegen der geringen Einwohnerzahl, zwingend kleinflächig, d.h. unter
800 m² bleiben muss.
- Beschluss:
Die
Beschlussvorlage 1538/2020 zur Fortschreibung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzept (EHZK) wird um folgenden Punkt ergänzt:
-
Das Einzelhandels- und
Zentrenkonzept wird fortgeschrieben. Allerdings soll es dahingehend geöffnet
werden, dass die Neuansiedlung von Einzelhändlern- und Zentren auch in den
Stadtteilen Immendorf und Weiß möglich ist.
Zudem findet ein
Fachgespräch der Verwaltung mit der Bezirksvertretung Rodenkirchen zum
Einzelhandels- und Zentrenkonzept statt, welches durch den Bezirksbürgermeister
zu organisieren ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und zwei Stimmen
der CDU-Fraktion zugestimmt.
Sodann lässt Herr Giesen
über die so geänderte Vorlage abstimmen.
- Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt
dem Rat folgenden geänderten Beschluss
zu fassen:
- Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die zu beschließenden Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlage 2 (Zentrenübersicht) dargestellt.
- Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.
Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach ca. zwei Jahren im Kölner Stadtgebiet.
Zur Erfassung der
kurz- und mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch
bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine Überprüfung
des Einzelhandelsbesatzes nach einem Jahr im Kölner Stadtgebiet.
Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe sind eine systematische Leerstandserhebung sowie die Untersuchung der digitalen Sichtbarkeit der stationären Einzelhandelsbetriebe erforderlich.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird fortgeschrieben.
Allerdings soll es dahingehend geöffnet werden, dass die Neuansiedlung von
Einzelhändlern- und Zentren auch in den Stadtteilen Immendorf und Weiß möglich
ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat zu beschließen:
- Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die zu beschließenden Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlage 2 (Zentrenübersicht) dargestellt.
- Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.
- Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach ca. zwei Jahren im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe sind eine systematische Leerstandserhebung sowie die Untersuchung der digitalen Sichtbarkeit der stationären Einzelhandelsbetriebe erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der AfD
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Der Wirtschaftsausschuss verweist die Angelegenheit einstimmig in den ersten Durchgang der Beratungsfolge.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die zu beschließenden Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlage 2 (Zentrenübersicht) dargestellt.
- Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.
- Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach ca. zwei Jahren im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe sind eine systematische Leerstandserhebung sowie die Untersuchung der digitalen Sichtbarkeit der stationären Einzelhandelsbetriebe erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches
Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung
und Abwägung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die zu
beschließenden Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept,
Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in
Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlage
2 (Zentrenübersicht) dargestellt.
- Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage
1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch
weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als
Beratungsgremium begleiten zu lassen.
- Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie
und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der
Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach ca. zwei Jahren im
Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung
der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der
Handelsbetriebe sind eine systematische Leerstandserhebung sowie die
Untersuchung der digitalen Sichtbarkeit der stationären
Einzelhandelsbetriebe erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die zu beschließenden Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlage 2 (Zentrenübersicht) dargestellt.
2. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.
3. Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach ca. zwei Jahren im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe sind eine systematische Leerstandserhebung sowie die Untersuchung der digitalen Sichtbarkeit der stationären Einzelhandelsbetriebe erforderlich.
Die Bezirksvertretung nimmt darüber hinaus gemäß § 37 Absatz 5 Sätze 1 und 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wie folgt Stellung:
1. Ein wichtiges Kriterium des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) soll sein, dass durch die beabsichtigten Zuordnungen und Ge- und Verbote motorisierte Individualverkehre nicht erzeugt, sondern möglichst vermeidbar gemacht werden. Die Erreichbarkeit für zu Fuß gehende und Radfahrende soll gefördert werden.
2. Kleinflächiger Einzelhandel soll durch das EHZK nicht behindert werden.
3. In dem EHZK sollen alle möglichen Wege gegangen werden, um Spielhallen und andere Glücksspielstätten zu verhindern.
4. Im Stadtteil Bilderstöckchen soll es möglich werden, einen Vollsortimenter anzusiedeln. Etwaige Einschränkungen aufgrund seiner örtlichen Lage werden aufgehoben.
5. Die Kriterien für Wochenmärkte sollen vom Ermöglichungsgedanken geprägt sein. Für den Stadtteil Bilderstöckchen soll die Einrichtung eines Wochenmarktes aktiv gefördert werden.
6. Die gewaltigen, durch die Corona-Pandemie erzeugten Änderungen und Verwerfungen im Einzelhandel, sowohl für die verbleibende Zeit während der Pandemie als auch diejenige nach der Pandemie, werden im EHZK berücksichtigt.
7. Die Bezirksvertretung sieht die Auswirkungen auf den Klimaschutz durch das EHZK nicht „positiv“, sondern „neutral“.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung von Frau Wicharz einstimmig beschlossen.