Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in den Wirtschaftsausschuss, den Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün sowie die Bezirksvertretung Porz.




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung vertagt.




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss die Annahme folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.         nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 71410/05 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen der KVB-Trasse, der André-Citroën-Straße, der Oberstraße und der Berliner Straße (ohne die Grundstücke des Engelshofes und der Berliner Str. 18 bis 24) in Köln-Porz-Westhoven – Arbeitstitel: André-Citroën-Straße in Köln-Porz-Westhoven – aufzustellen;

2.         den Plan-Entwurf um eine textliche Festsetzung (zur Anordnung der Schlaf- und Kinderzimmer der ersten und zweiten Baureihe im WA 1 entlang der André-Citroën-Straße auf die lärmabgewandte Seite der Baufelder) zu ergänzen;

3.         den Plan-Entwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu beschließen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 71410/05 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen der KVB-Trasse, der André-Citroën-Straße, der Oberstraße und der Berliner Straße (ohne die Grundstücke des Engelshofes und der Berliner Str. 18 bis 24) in Köln-Porz-Westhoven —Arbeitstitel: André-Citroën-Straße in Köln-Porz-Westhoven— aufzustellen;

2.       den Planentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 71410/05 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen der KVB-Trasse, der André-Citroën-Straße, der Oberstraße und der Berliner Straße (ohne die Grundstücke des Engelshofes und der Berliner Str. 18 bis 24) in Köln-Porz-Westhoven —Arbeitstitel: André-Citroën-Straße in Köln-Porz-Westhoven— aufzustellen;

2.       den Planentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

 

Änderungsantrag Fraktion Bd.90/Die Grünen:

 

Die Bezirksvertretung Porz bittet den Stadtentwicklungsausschuss, unter Punkt 6.2.4.2 auch bei der Einfamilienhausbebauung eine Unterschreitung der EnEV-Anforderungen um 30 % festzulegen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen.

 

Mit dieser Ergänzung wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.



Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

 

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss (gem. Anlage 5 zur Vorlage):

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.         nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 71410/05 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen der KVB-Trasse, der André-Citroën-Straße, der Oberstraße und der Berliner Straße (ohne die Grundstücke des Engelshofes und der Berliner Str. 18 bis 24) in Köln-Porz-Westhoven – Arbeitstitel: André-Citroën-Straße in Köln-Porz-Westhoven – aufzustellen;

2.         den Plan-Entwurf um eine textliche Festsetzung (zur Anordnung der Schlaf- und Kinderzimmer der ersten und zweiten Baureihe im WA 1 entlang der André-Citroën-Straße auf die lärmabgewandte Seite der Baufelder) zu ergänzen;

3.         den Plan-Entwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.