Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in den Wirtschaftsausschuss, den Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün sowie die Bezirksvertretung Porz.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung vertagt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss die Annahme folgenden Beschlussvorschlages:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 71410/05 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen der KVB-Trasse, der André-Citroën-Straße, der Oberstraße und der Berliner Straße (ohne die Grundstücke des Engelshofes und der Berliner Str. 18 bis 24) in Köln-Porz-Westhoven – Arbeitstitel: André-Citroën-Straße in Köln-Porz-Westhoven – aufzustellen;
2. den Plan-Entwurf um eine textliche Festsetzung (zur Anordnung der Schlaf- und Kinderzimmer der ersten und zweiten Baureihe im WA 1 entlang der André-Citroën-Straße auf die lärmabgewandte Seite der Baufelder) zu ergänzen;
3. den Plan-Entwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu beschließen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. nach
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 71410/05 mit
gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen der KVB-Trasse, der
André-Citroën-Straße, der Oberstraße und der Berliner Straße (ohne die Grundstücke
des Engelshofes und der Berliner Str. 18 bis 24) in Köln-Porz-Westhoven —Arbeitstitel: André-Citroën-Straße in Köln-Porz-Westhoven—
aufzustellen;
2. den
Planentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und
den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 71410/05 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen der KVB-Trasse, der André-Citroën-Straße, der Oberstraße und der Berliner Straße (ohne die Grundstücke des Engelshofes und der Berliner Str. 18 bis 24) in Köln-Porz-Westhoven —Arbeitstitel: André-Citroën-Straße in Köln-Porz-Westhoven— aufzustellen;
2. den Planentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Änderungsantrag Fraktion Bd.90/Die Grünen:
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Stadtentwicklungsausschuss, unter Punkt 6.2.4.2 auch bei der Einfamilienhausbebauung eine Unterschreitung der EnEV-Anforderungen um 30 % festzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen.
Mit dieser Ergänzung wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss (gem.
Anlage 5 zur Vorlage):
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 71410/05 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen der KVB-Trasse, der André-Citroën-Straße, der Oberstraße und der Berliner Straße (ohne die Grundstücke des Engelshofes und der Berliner Str. 18 bis 24) in Köln-Porz-Westhoven – Arbeitstitel: André-Citroën-Straße in Köln-Porz-Westhoven – aufzustellen;
2. den Plan-Entwurf um eine textliche Festsetzung (zur Anordnung der Schlaf- und Kinderzimmer der ersten und zweiten Baureihe im WA 1 entlang der André-Citroën-Straße auf die lärmabgewandte Seite der Baufelder) zu ergänzen;
3. den Plan-Entwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.