Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, sofern die
Bezirksvertretung Innenstadt der Vorlage uneingeschränkt zustimmt und empfiehlt
dem Rat wie folgt zu beschließen:
1) Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abbruch und
Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (Planungs-
und Baukosten) betragen voraussichtlich ca. 13,2 Mio. € brutto.
2) Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 die
Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO
NRW in Höhe von 12.988.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022 und 2023 (7 Mio.
€ in 2022 und 5.288.000 € in 2023) im Teilfinanzplan 1302, Wasser und Wasserbau
bei Finanzstelle 6904-1302-1-0100, Ersatzneubau Kragplatte, Teilplanzeile 8,
Auszahlungen für Baumaßnahmen.
Die
Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine veranschlagte, aber
nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 1202 – Brücken,
Tunnel und Stadtbahnbau, ÖPNV – zu Lasten der Finanzstelle 6901-1202-0-0310,
Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke, Teilplanzeile 8, Auszahlung für
Baumaßnahmen. Die zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigungen notwendigen
Kassenmittel werden im Rahmen des Hpl.-Entwurfes 2022 ff. in den Jahren 2022
und 2023 entsprechend berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Auf den
Beschluss des Änderungsantrages unter TOP 3.21.1 wird hingewiesen.
Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage:
1)
Der Rat beauftragt die
Verwaltung mit dem Abbruch und Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer. Die
Gesamtkosten der Baumaßnahme (Planungs- und Baukosten) betragen voraussichtlich
ca. 13,2 Mio. € brutto
2)
Der Rat beschließt für
das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 12.988.000 € zu Lasten
der Haushaltsjahre 2022 und 2023 (7 Mio. € in 2022 und 5.288.000 € in 2023) im
Teilfinanzplan 1302, Wasser und Wasserbau bei Finanzstelle 6904-1302-1-0100,
Ersatzneubau Kragplatte, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.
Die
Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine veranschlagte, aber
nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 1202 – Brücken,
Tunnel und Stadtbahnbau, ÖPNV – zu Lasten der Finanzstelle 6901-1202-0-0310,
Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke, Teilplanzeile 8, Auszahlung für
Baumaßnahmen. Die zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigungen notwendigen
Kassenmittel werden im Rahmen des Hpl.-Entwurfes 2022 ff. in den Jahren 2022
und 2023 entsprechend berücksichtigt.
Sollte eine sichere Trennung zwischen Kfz-
und Radverkehr innerhalb der rheinseitigen
östlichen Tunnelröhre nicht möglich sein,
müsse der Kraftfahrzeugverkehr in beiden Richtungen im domseitigen westlichen
Tunnel abgewickelt werden.
Zudem soll geprüft und der BV vorgelegt
werden, mit welchen Alternativen der Radverkehr nach der Sanierungsmaßnahme am
Rheinufer sicher fortgeführt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen
die FDP zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Die Vorlage wird ohne Votum in den Rat verwiesen.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
1. Beschluss (mündliche Änderung der SPD-Fraktion zum Änderungsantrag AN/1012/2021):
Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:
Dem Verkehrsausschuss wird zügig eine neue bauzeitliche
Führung des Fuß- und Radverkehrs zur Entscheidung vorgelegt. Die neue Führung
für den Fußverkehr muss barrierefrei sein. Für den Radverkehr muss eine zügige
und sichere Verbindung entwickelt werden, die bei den Radfahrer*innen auf
größtmögliche Akzeptanz stößt und die Kapazitäten hat, um die großen Mengen des
Radverkehrs aufzunehmen. Eine Minimierung der Baustelleneinrichtung
wird geprüft.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
abgelehnt gegen die SPD-Fraktion
3. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage):
1) Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abbruch und
Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (Planungs-
und Baukosten) betragen voraussichtlich ca. 13,2 Mio. € brutto
2) Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 die
Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO
NRW in Höhe von 12.988.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022 und 2023 (7 Mio.
€ in 2022 und 5.288.000 € in 2023) im Teilfinanzplan 1302, Wasser und Wasserbau
bei Finanzstelle 6904-1302-1-0100, Ersatzneubau Kragplatte, Teilplanzeile 8,
Auszahlungen für Baumaßnahmen.
Die
Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine veranschlagte, aber
nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 1202 – Brücken,
Tunnel und Stadtbahnbau, ÖPNV – zu Lasten der Finanzstelle 6901-1202-0-0310,
Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen.
Die zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigungen notwendigen Kassenmittel
werden im Rahmen des Hpl.-Entwurfes 2022 ff. in den Jahren 2022 und 2023
entsprechend berücksichtigt.
Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:
Bevor der Bau beginnen kann, muss dem Verkehrsausschuss eine neue
bauzeitliche Führung des Fuß- und Radverkehrs zur Entscheidung vorgelegt
werden. Die neue Führung für den Fußverkehr muss barrierefrei sein. Für den
Radverkehr muss eine zügige und sichere Verbindung entwickelt werden, die bei
den Radfahrer*innen auf größtmögliche Akzeptanz stößt und die Kapazitäten hat,
um die großen Mengen des Radverkehrs aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss in der
Fassung des Verkehrsausschusses vom 06.05.2021
(Anlage 9):
1) Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem
Abbruch und Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer. Die Gesamtkosten der
Baumaßnahme (Planungs- und Baukosten) betragen voraussichtlich ca. 13,2 Mio. €
brutto
2) Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr
2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem.
§ 85 GO NRW in Höhe von 12.988.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022 und 2023
(7 Mio. € in 2022 und 5.288.000 € in 2023) im Teilfinanzplan 1302, Wasser und
Wasserbau bei Finanzstelle 6904-1302-1-0100, Ersatzneubau Kragplatte,
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.
Die Deckung der
Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht
benötigte Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel
und Stadtbahnbau, ÖPNV – zu Lasten der Finanzstelle 6901-1202-0-0310,
Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke, Teilplanzeile 8, Auszahlung für
Baumaßnahmen. Die zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigungen notwendigen
Kassenmittel werden im Rahmen des Hpl.-Entwurfes 2022 ff. in den Jahren 2022
und 2023 entsprechend berücksichtigt.
3)
Bevor der Bau beginnen
kann, muss dem Verkehrsausschuss eine neue bauzeitliche Führung des Fuß- und
Radverkehrs zur Entscheidung vorgelegt werden. Die neue Führung für den
Fußverkehr muss barrierefrei sein. Für den Radverkehr muss eine zügige und
sichere Verbindung entwickelt werden, die bei den Radfahrer*innen auf
größtmögliche Akzeptanz stößt und die Kapazitäten hat, um die großen Mengen des
Radverkehrs aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Stimmenthaltung der FDP-Fraktion
zugestimmt.