Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss über den so geänderten Dringlichkeitsantrag:

 

1.      Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung für den Bereich nördlich Subbelrather Straße bis südlich Venloer Straße entlang der Inneren Kanalstraße/In­nerer Grüngürtel einen städtebaulichen Wettbewerb/ ein Werkstattverfahren durchzuführen, der/das folgende Aspekte betrachtet und Fragen klären soll:

a.   Welche Nutzungen, baulichen Typologien, Dichten und Höhenentwicklungen sind hier – ausgehend vom heutigen Bestand - stadtbild- und grünraumverträglich?

b.   Welche Art und Weise der Bebauung ist dazu geeignet die ökologische Funktion des Inneren Grüngürtels an dieser Stelle zu verbessern? Die Aspekte der Frischluftversorgung der umgebenden Stadtteile, Verschattungen, Auswirkungen auf das Stadtklima, die Auswirkung von Fallwinden und die Klimawandelvorsorgestrategie/ Klimaresilienz müssen hierbei beachtet und gewährleistet werden. Die Gebäude sind als Green Buildings zu planen.

c.   Welche Beiträge können die Vorhabenträger adäquat zu einer möglichen Mehrausnutzung ihrer Grundstücke zur Sicherung und langfristigen Verbesserung des Grüngürtels an dieser Stelle leisten (Schaffung unversiegelter Flächen, öffentliche Mitnutzung, öffentliche Durchwegungen der Grundstücke; langfristige Pflegebeiträge o. ä.)?

d.   Als Grundlagen weiterer zu klärender Fragestellungen sind u.a. die im Ratsantrag AN/0384/2020 vom 26.3.2020 genannten Punkte angepasst zu berücksichtigen:

-      Historische und stadtgestalterische Rahmenbedingungen, Denkmalschutz

-      Sichtbeziehungen, Blickachsen und Verschattungsbereiche

-      Sozialer und öffentlicher Nutzen – hier vor allem bezogen auf die Qualität des Inneren Grüngürtels als Bewegungs- und Naherholungsfläche

-      ÖPNV-Anbindung, Verkehrsentwicklung/ruhender Verkehr

-      Öffentlich zugängliche Nutzungen der Erdgeschosse insbesondere zum Park,
öffentlich zugängliche Nutzungen der Dachgeschosse

2.      Ein Verfahren zur fachlichen und bürgerschaftlichen Beteiligung ist von der Verwaltung zu entwickeln und dem Fachausschuss vorzulegen.

3.      Für den städtebaulichen Wettbewerb/das Werkstattverfahren sollen bereits vorab städtebauliche Rahmenbedingungen wie Dichte, Höhe, Nutzungen (insbesondere der Erd- und Dachgeschosse, qualitätssichernde Planungsstandards und das Verhältnis von Bebauung und Park entwickelt und im Fachausschuss beraten werden.

4.      In einer zweiten Stufe des wettbewerblichen Verfahrens soll auf dem Grundstück Nördlich Colonius auf Grundlage des in der ersten Stufe entwickelten städtebaulichen Konzeptes und mit den ersten Preisträgern des städtebaulichen Wettbewerbs die Grundlage für die Entwicklung eines VEP`s mit dem Eigentümer des Grundstückes gelegt werden."

5.      Die Potentiale für bezahlbaren Wohnungsbau werden untersucht und weiterverfolgt.

 

 

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig –bei Enthaltung der FDP-Fraktion – zugestimmt.