Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss über den so
geänderten Dringlichkeitsantrag:
1.
Der
Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung für den Bereich nördlich
Subbelrather Straße bis südlich Venloer Straße entlang der Inneren
Kanalstraße/Innerer Grüngürtel einen städtebaulichen Wettbewerb/ ein
Werkstattverfahren durchzuführen, der/das folgende Aspekte betrachtet und
Fragen klären soll:
a.
Welche Nutzungen, baulichen Typologien, Dichten und
Höhenentwicklungen sind hier – ausgehend vom heutigen Bestand - stadtbild- und
grünraumverträglich?
b.
Welche Art und Weise der Bebauung ist dazu geeignet
die ökologische Funktion des Inneren Grüngürtels an dieser Stelle zu
verbessern? Die Aspekte der Frischluftversorgung der umgebenden Stadtteile,
Verschattungen, Auswirkungen auf das Stadtklima,
die Auswirkung von Fallwinden und die Klimawandelvorsorgestrategie/
Klimaresilienz müssen hierbei beachtet und gewährleistet werden. Die Gebäude
sind als Green Buildings zu planen.
c.
Welche Beiträge können die Vorhabenträger adäquat
zu einer möglichen Mehrausnutzung ihrer Grundstücke zur Sicherung und langfristigen
Verbesserung des Grüngürtels an dieser Stelle leisten (Schaffung unversiegelter
Flächen, öffentliche Mitnutzung, öffentliche Durchwegungen der Grundstücke;
langfristige Pflegebeiträge o. ä.)?
d. Als Grundlagen weiterer zu
klärender Fragestellungen sind u.a. die im Ratsantrag AN/0384/2020 vom
26.3.2020 genannten Punkte angepasst zu berücksichtigen:
-
Historische und stadtgestalterische
Rahmenbedingungen, Denkmalschutz
-
Sichtbeziehungen, Blickachsen und
Verschattungsbereiche
-
Sozialer und öffentlicher Nutzen – hier
vor allem bezogen auf die Qualität des Inneren Grüngürtels als Bewegungs- und
Naherholungsfläche
-
ÖPNV-Anbindung,
Verkehrsentwicklung/ruhender Verkehr
-
Öffentlich zugängliche Nutzungen der
Erdgeschosse insbesondere zum Park,
öffentlich zugängliche Nutzungen der Dachgeschosse
2.
Ein Verfahren zur fachlichen und
bürgerschaftlichen Beteiligung ist von der Verwaltung zu entwickeln und dem
Fachausschuss vorzulegen.
3.
Für den städtebaulichen Wettbewerb/das Werkstattverfahren sollen bereits vorab
städtebauliche Rahmenbedingungen wie Dichte, Höhe, Nutzungen (insbesondere der
Erd- und Dachgeschosse, qualitätssichernde Planungsstandards und das Verhältnis von Bebauung und Park
entwickelt und im Fachausschuss beraten werden.
4.
In einer zweiten Stufe des wettbewerblichen
Verfahrens soll auf dem Grundstück Nördlich Colonius auf Grundlage des in der
ersten Stufe entwickelten städtebaulichen Konzeptes und mit den ersten
Preisträgern des städtebaulichen Wettbewerbs die Grundlage für die Entwicklung
eines VEP`s mit dem Eigentümer des Grundstückes gelegt werden."
5.
Die Potentiale für
bezahlbaren Wohnungsbau werden untersucht und weiterverfolgt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig –bei Enthaltung der FDP-Fraktion – zugestimmt.