Beschluss: ungeändert beschlossen


 

Der Ausschuss für Kunst und Kultur empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

  1. Der Ausschuss erkennt den Bedarf für die Beschaffung eines zukunftsorientierten, emissionsarmen Bibliotheksbusses als Ersatz für den bisherigen Bibliotheksbus an und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung eines Vergabeverfahrens. Die intensive Prüfung alternativer Antriebe durch die KVB und die AWB hat ergeben, dass ein Erdgas CNG/Biogas betriebener Bibliotheksbus die beste Alternative zum bisherigen Dieselantrieb ist.

 

Grundlage für das Vergabeverfahren ist ein umfangreiches Leistungsverzeichnis, das die Stadtbibliothek in Zusammenarbeit mit den AWB, dem Partner der Stadtbibliothek im Beschaffungsprozess, erstellen wird.

 

  1. Der Ausschuss beschließt für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung und Freigabe einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 670.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im Teilfinanzplan 0418, Stadtbibliothek, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für d. Erwerb v. beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4300-0418-0-0500 Busbibliothek. Die Deckung der Verpflichtungs-ermächtigung erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungs-ermächtigung im Teilfinanzplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV zu Lasten der Finanzstelle 6903-1202-0-3000, Erneuerung Fahrtreppen an Haltestellen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt,

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

  1. Der Ausschuss erkennt den Bedarf für die Beschaffung eines zukunftsorientierten, emissionsarmen Bibliotheksbusses als Ersatz für den bisherigen Bibliotheksbus an und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung eines Vergabeverfahrens. Die intensive Prüfung alternativer Antriebe durch die KVB und die AWB hat ergeben, dass ein Erdgas CNG/Biogas betriebener Bibliotheksbus die beste Alternative zum bisherigen Dieselantrieb ist.

 

Grundlage für das Vergabeverfahren ist ein umfangreiches Leistungsverzeichnis, das die Stadtbibliothek in Zusammenarbeit mit den AWB, dem Partner der Stadtbibliothek im Beschaffungsprozess, erstellen wird.

 

  1. Der Ausschuss beschließt für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung und Freigabe einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 670.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im Teilfinanzplan 0418, Stadtbibliothek, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für d. Erwerb v. beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4300-0418-0-0500 Busbibliothek. Die Deckung der Verpflichtungs-ermächtigung erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungs-ermächtigung im Teilfinanzplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV zu Lasten der Finanzstelle 6903-1202-0-3000, Erneuerung Fahrtreppen an Haltestellen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt