Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet nördlich der Stolberger Straße bis einschließlich die ehemaligen Gleisanlagen der HGK AG zwischen Maarweg und Oskar-Jäger-Straße —Arbeitstitel: Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld, 1. Änderung — einzuleiten
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Absatz 1 BauGB und Modell 1
Alternative: keine
geschoben
Beschluss: zurückgestellt
Zurückgestellt bis zur Sitzung am 01.02.2021.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss
Der RBPR
empfiehlt den Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld, dem Beschluss der
Vorlage zu folgen und ergänzend zu folgenden Punkten die notwendigen
Beschlüsse, Anträge und sonstige Maßnahmen einzuleiten:
-
Der
konkrete Bedarf an Industrie- und Gewerbeflächen (GI und GE inkl. Zonierung)
für das Rahmenplangebiet muss ermittelt und auch verortet werden, um aktuelle
wie auch die zukünftige Gewerbeentwicklung in ausreichendem Umfang
gewährleisten zu können. Dies muss entsprechend parallel zur laufenden Ausweitung
von Wohnbauflächen erfolgen.
-
Die
Umwandlung von Gewerbefläche in öffentliche Grünfläche in der „Gleisharfe“ wird
den seit 2004 geplanten „qualitativen Freiraum“ endlich rechtlich verankern.
Aktuell ist auf der Fläche eine Bauwagensiedlung („Osterinsel“) angesiedelt,
für die daher schnellstmöglich eine Perspektive geschaffen werden soll. Hierzu
könnten den Bezirksvertretungen z.B. ähnliche Flächen (wie z.B. Takufeld in
Ehrenfeld) als Vorlage dienen.
-
In der Anlage 3 städtebauliches Konzept wird die Fläche zwischen
St.-Vither Str. und Elsenborner Str. als Mischgebiet „MI“ gekennzeichnet,
obwohl diese im geltenden Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet „WA“
festgesetzt ist. Eine Änderung von „WA“ zu „MI“ sollte laut Stadtplanungsamt an
dieser Stelle nicht erfolgen. Die Verwaltung wird gebeten dies zu überprüfen
und zu ändern.
-
Der
schon seit 2004 im „Verkehrskonzept RPBR“ geplante „Durchstich“ von der
Alsdorfer Straße Richtung „Gewerbestraße/Stolberger Straße“ sollte nun auch
planungsrechtlich verankert werden, um eine zukunftsorientierte
Mobilitätsplanung zu ermöglichen.
-
Die
Vorlage ist als „positiv“ im Sinne des Klimaschutzes gekennzeichnet, obwohl die
explizite „Erläuterung siehe Begründung“ in den weiteren Ausführungen und
Anlagen fehlt. Grundsätzlich scheint hier eine positive Gesamtbilanz durchaus
möglich, da u.a. eine Gewerbefläche in eine Grünfläche umgewandelt wird.
Allerdings fehlt hier der genauere Nachweis, weshalb dies entweder
nachgebessert oder aber die Klimaschutz-Kennzeichnung entfernt werden sollte.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig beschlossen
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet nördlich der Stolberger Straße bis einschließlich die ehemaligen Gleisanlagen der HGK AG zwischen Maarweg und Oskar-Jäger-Straße —Arbeitstitel: Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld, 1. Änderung — einzuleiten
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Absatz 1 BauGB und Modell 1
Zum o.g. Beschluss
(Vorlage 3225/2020) beschließt die Bezirksvertretung folgende
Ergänzungen:
- Der konkrete Bedarf an Industrie- und Gewerbeflächen (GI und GE
inkl. Zonierung) für das Rahmenplangebiet muss ermittelt und auch verortet
werden, um aktuelle wie auch die zukünftige Gewerbeentwicklung in
ausreichendem Umfang gewährleisten zu können. Dies muss entsprechend
parallel zur laufenden Ausweitung von Wohnbauflächen erfolgen.
- Die Wandlung von Gewerbefläche in öffentliche Grünflächen in der
„Gleisharfe“ wird den seit 2004 geplanten „qualitativen Freiraum“ endlich
rechtlich verankern. Aktuell ist auf der Fläche die Bauwagensiedlung
(„Osterinsel“) angesiedelt, für die daher schnellstmöglich eine
Perspektive vor Ort geschaffen werden soll.
- Der schon seit 2004 im „Verkehrskonzept RPBR“ geplante „Durchstich“
von der Alsdorfer Straße Richtung „Gewerbestraße/Stolberger Straße“ sollte
nun auch planungsrechtlich verankert werden, um eine zukunftsorientierte
Mobilitätsplanung zu ermöglichen.
- Die Vorlage ist als „positiv“ im Sinne des Klimaschutzes
gekennzeichnet, obwohl die explizite „Erläuterung siehe Begründung“ in den
weiteren Ausführungen und Anlagen fehlt. Grundsätzlich scheint hier eine
positive Gesamtbilanz durchaus möglich, da ja u.a. eine Gewerbefläche in
Grünfläche gewandelt wird. Allerdings fehlt der genauere Nachweis, weshalb
dies entweder nachgebessert oder aber die Klimaschutz-Kennzeichnung
entfernt werden sollte.
- In der Plandarstellung (Anlage 3) ist ein Schreibfehler: Ein Block
WA (Allgemeines Wohngebiet) wurde im jetzt gültigen B-Plan in MI
(Mischgebiet) geändert. Dieses Gebiet zwischen St.-Vither und Elsenborner
Straße soll wieder als WA gekennzeichnet werden (siehe folgende Abb.).
Abstimmungsergebnis:
-einstimmig
zugestimmt-
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet nördlich der Stolberger Straße bis einschließlich die ehemaligen Gleisanlagen der HGK AG zwischen Maarweg und Oskar-Jäger-Straße —Arbeitstitel: Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld, 1. Änderung — einzuleiten
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Absatz 1 BauGB und Modell 1
- Der konkrete Bedarf an Industrie- und Gewerbeflächen (GI und GE
inkl. Zonierung) für das Rahmenplangebiet muss ermittelt und auch verortet
werden, um aktuelle wie auch die zukünftige Gewerbeentwicklung in
ausreichendem Umfang gewährleisten zu können. Dies muss entsprechend
parallel zur laufenden Ausweitung von Wohnbauflächen erfolgen.
- Die Wandlung von Gewerbefläche in öffentliche Grünflächen in der
„Gleisharfe“ wird den seit 2004 geplanten „qualitativen Freiraum“ endlich
rechtlich verankern. Aktuell ist auf der Fläche die Bauwagensiedlung
(„Osterinsel“) angesiedelt, für die daher schnellstmöglich eine
Perspektive vor Ort geschaffen werden soll.
- Der schon seit 2004 im „Verkehrskonzept RPBR“ geplante „Durchstich“
von der Alsdorfer Straße Richtung „Gewerbestraße/Stolberger Straße“ sollte
nun auch planungsrechtlich verankert werden, um eine zukunftsorientierte
Mobilitätsplanung zu ermöglichen.
- Die Vorlage ist als „positiv“ im Sinne des Klimaschutzes
gekennzeichnet, obwohl die explizite „Erläuterung siehe Begründung“ in den
weiteren Ausführungen und Anlagen fehlt. Grundsätzlich scheint hier eine
positive Gesamtbilanz möglich, da ja u.a. eine Gewerbefläche in Grünfläche
gewandelt wird. Allerdings fehlt der genauere Nachweis, weshalb dies
entweder nachgebessert oder aber die Klimaschutz-Kennzeichnung entfernt
werden sollte.
- In der Plandarstellung (Anlage 3) ist ein Schreibfehler: Ein Block
WA (Allgemeines Wohngebiet) wurde im jetzt gültigen B-Plan in MI
(Mischgebiet) geändert. Dieses Gebiet zwischen St.-Vither und Elsenborner
Straße soll wieder als WA gekennzeichnet werden (siehe folgende Abb.).
Die Grünfläche, die auf
der ehemaligen „Gleisharfe" entstanden ist, wird zur Nutzung durch die
jetzigen Nutzerinnen und Nutzer bzw. Bewohnerinnen und Bewohner der Bauwagensiedlung
vorbehalten. Auf diese Weise wird der Bestand der „Osterinsel" als
alternative Wohnform gesichert. Im Bebauungsplan Nr. 6345 9/04 wird eine
Sonderbaufläche „Alternatives Wohnen" ausgewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Der Stadtentwicklungsausschuss verständigt sich darauf, die Angelegenheit zu vertagen.
Abstimmungsergebnis:
Hinweis:
Die Angelegenheit wurde gemeinsam mit den Tagesordnungspunkten 7.4 und 10.1 behandelt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet nördlich der Stolberger Straße bis einschließlich die ehemaligen Gleisanlagen der HGK AG zwischen Maarweg und Oskar-Jäger-Straße —Arbeitstitel: Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld, 1. Änderung — einzuleiten
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Absatz 1 BauGB und Modell 2
3. beauftragt
die Verwaltung die Wandlung von Gewerbeflächen in öffentliche Grünflächen in
der „Gleisharfe“ einzuleiten. Für die Bauwagensiedlung „Osterinsel“ soll eine
Perspektive vor Ort geschaffen werden.
4. beauftragt
die Verwaltung den schon seit 2004 im „Verkehrskonzept RPBR“ geplanten
„Durchstich“ von der Alsdorfer Straße Richtung Osten, „Gewerbestraße/Stolberger
Straße, bzw. Oskar-Jäger Straße“ im weiteren Verfahren in die Wege zu leiten
und durch die planungsrechtliche Festsetzung eines Fuß- und Radwegs eine zukunftsorientierte
Mobilitätsplanung zu ermöglichen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig – bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke – zugestimmt.