Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet nördlich der Stolberger Straße bis einschließlich die ehemaligen Gleisanlagen der HGK AG zwischen Maarweg und Oskar-Jäger-Straße —Arbeitstitel: Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld, 1. Änderung — einzuleiten

 

2.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß

          §  3  Absatz  1 BauGB und Modell 1

 

Alternative: keine

 

geschoben

Beschluss: zurückgestellt


Zurückgestellt bis zur Sitzung am 01.02.2021.

 

 

 

Beschluss: zurückgestellt

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss

Der RBPR empfiehlt den Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld, dem Beschluss der Vorlage zu folgen und ergänzend zu folgenden Punkten die notwendigen Beschlüsse, Anträge und sonstige Maßnahmen einzuleiten:

-          Der konkrete Bedarf an Industrie- und Gewerbeflächen (GI und GE inkl. Zonierung) für das Rahmenplangebiet muss ermittelt und auch verortet werden, um aktuelle wie auch die zukünftige Gewerbeentwicklung in ausreichendem Umfang gewährleisten zu können. Dies muss entsprechend parallel zur laufenden Ausweitung von Wohnbauflächen erfolgen.

-          Die Umwandlung von Gewerbefläche in öffentliche Grünfläche in der „Gleisharfe“ wird den seit 2004 geplanten „qualitativen Freiraum“ endlich rechtlich verankern. Aktuell ist auf der Fläche eine Bauwagensiedlung („Osterinsel“) angesiedelt, für die daher schnellstmöglich eine Perspektive geschaffen werden soll. Hierzu könnten den Bezirksvertretungen z.B. ähnliche Flächen (wie z.B. Takufeld in Ehrenfeld) als Vorlage dienen.

-          In der Anlage 3 städtebauliches Konzept wird die Fläche zwischen St.-Vither Str. und Elsenborner Str. als Mischgebiet „MI“ gekennzeichnet, obwohl diese im geltenden Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet „WA“ festgesetzt ist. Eine Änderung von „WA“ zu „MI“ sollte laut Stadtplanungsamt an dieser Stelle nicht erfolgen. Die Verwaltung wird gebeten dies zu überprüfen und zu ändern.

-          Der schon seit 2004 im „Verkehrskonzept RPBR“ geplante „Durchstich“ von der Alsdorfer Straße Richtung „Gewerbestraße/Stolberger Straße“ sollte nun auch planungsrechtlich verankert werden, um eine zukunftsorientierte Mobilitätsplanung zu ermöglichen.

-          Die Vorlage ist als „positiv“ im Sinne des Klimaschutzes gekennzeichnet, obwohl die explizite „Erläuterung siehe Begründung“ in den weiteren Ausführungen und Anlagen fehlt. Grundsätzlich scheint hier eine positive Gesamtbilanz durchaus möglich, da u.a. eine Gewerbefläche in eine Grünfläche umgewandelt wird. Allerdings fehlt hier der genauere Nachweis, weshalb dies entweder nachgebessert oder aber die Klimaschutz-Kennzeichnung entfernt werden sollte.




Abstimmungsergebnis: - einstimmig beschlossen

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet nördlich der Stolberger Straße bis einschließlich die ehemaligen Gleisanlagen der HGK AG zwischen Maarweg und Oskar-Jäger-Straße —Arbeitstitel: Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld, 1. Änderung — einzuleiten

 

2.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß

          §  3  Absatz  1 BauGB und Modell 1

 

Zum o.g. Beschluss (Vorlage 3225/2020) beschließt die Bezirksvertretung folgende Ergänzungen:

 

  • Der konkrete Bedarf an Industrie- und Gewerbeflächen (GI und GE inkl. Zonierung) für das Rahmenplangebiet muss ermittelt und auch verortet werden, um aktuelle wie auch die zukünftige Gewerbeentwicklung in ausreichendem Umfang gewährleisten zu können. Dies muss entsprechend parallel zur laufenden Ausweitung von Wohnbauflächen erfolgen.
  • Die Wandlung von Gewerbefläche in öffentliche Grünflächen in der „Gleisharfe“ wird den seit 2004 geplanten „qualitativen Freiraum“ endlich rechtlich verankern. Aktuell ist auf der Fläche die Bauwagensiedlung („Osterinsel“) angesiedelt, für die daher schnellstmöglich eine Perspektive vor Ort geschaffen werden soll.
  • Der schon seit 2004 im „Verkehrskonzept RPBR“ geplante „Durchstich“ von der Alsdorfer Straße Richtung „Gewerbestraße/Stolberger Straße“ sollte nun auch planungsrechtlich verankert werden, um eine zukunftsorientierte Mobilitätsplanung zu ermöglichen.
  • Die Vorlage ist als „positiv“ im Sinne des Klimaschutzes gekennzeichnet, obwohl die explizite „Erläuterung siehe Begründung“ in den weiteren Ausführungen und Anlagen fehlt. Grundsätzlich scheint hier eine positive Gesamtbilanz durchaus möglich, da ja u.a. eine Gewerbefläche in Grünfläche gewandelt wird. Allerdings fehlt der genauere Nachweis, weshalb dies entweder nachgebessert oder aber die Klimaschutz-Kennzeichnung entfernt werden sollte.
  • In der Plandarstellung (Anlage 3) ist ein Schreibfehler: Ein Block WA (Allgemeines Wohngebiet) wurde im jetzt gültigen B-Plan in MI (Mischgebiet) geändert. Dieses Gebiet zwischen St.-Vither und Elsenborner Straße soll wieder als WA gekennzeichnet werden (siehe folgende Abb.).

 

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

-einstimmig zugestimmt-

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet nördlich der Stolberger Straße bis einschließlich die ehemaligen Gleisanlagen der HGK AG zwischen Maarweg und Oskar-Jäger-Straße —Arbeitstitel: Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld, 1. Änderung — einzuleiten

 

2.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß

          §  3  Absatz  1 BauGB und Modell 1

 

  • Der konkrete Bedarf an Industrie- und Gewerbeflächen (GI und GE inkl. Zonierung) für das Rahmenplangebiet muss ermittelt und auch verortet werden, um aktuelle wie auch die zukünftige Gewerbeentwicklung in ausreichendem Umfang gewährleisten zu können. Dies muss entsprechend parallel zur laufenden Ausweitung von Wohnbauflächen erfolgen.
  • Die Wandlung von Gewerbefläche in öffentliche Grünflächen in der „Gleisharfe“ wird den seit 2004 geplanten „qualitativen Freiraum“ endlich rechtlich verankern. Aktuell ist auf der Fläche die Bauwagensiedlung („Osterinsel“) angesiedelt, für die daher schnellstmöglich eine Perspektive vor Ort geschaffen werden soll.
  • Der schon seit 2004 im „Verkehrskonzept RPBR“ geplante „Durchstich“ von der Alsdorfer Straße Richtung „Gewerbestraße/Stolberger Straße“ sollte nun auch planungsrechtlich verankert werden, um eine zukunftsorientierte Mobilitätsplanung zu ermöglichen.
  • Die Vorlage ist als „positiv“ im Sinne des Klimaschutzes gekennzeichnet, obwohl die explizite „Erläuterung siehe Begründung“ in den weiteren Ausführungen und Anlagen fehlt. Grundsätzlich scheint hier eine positive Gesamtbilanz möglich, da ja u.a. eine Gewerbefläche in Grünfläche gewandelt wird. Allerdings fehlt der genauere Nachweis, weshalb dies entweder nachgebessert oder aber die Klimaschutz-Kennzeichnung entfernt werden sollte.
  • In der Plandarstellung (Anlage 3) ist ein Schreibfehler: Ein Block WA (Allgemeines Wohngebiet) wurde im jetzt gültigen B-Plan in MI (Mischgebiet) geändert. Dieses Gebiet zwischen St.-Vither und Elsenborner Straße soll wieder als WA gekennzeichnet werden (siehe folgende Abb.).

Ein Bild, das Karte enthält.Automatisch generierte Beschreibung

 

Die Grünfläche, die auf der ehemaligen „Gleisharfe" entstanden ist, wird zur Nutzung durch die jetzigen Nutzerinnen und Nutzer bzw. Bewohnerinnen und Bewohner der Bauwagensiedlung vorbehalten. Auf diese Weise wird der Bestand der „Osterinsel" als alternative Wohnform gesichert. Im Bebauungsplan Nr. 6345 9/04 wird eine Sonderbaufläche „Alternatives Wohnen" ausgewiesen.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Der Stadtentwicklungsausschuss verständigt sich darauf, die Angelegenheit zu vertagen.

 



Abstimmungsergebnis:

 

 

 

Hinweis:

Die Angelegenheit wurde gemeinsam mit den Tagesordnungspunkten 7.4 und 10.1 behandelt.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet nördlich der Stolberger Straße bis einschließlich die ehemaligen Gleisanlagen der HGK AG zwischen Maarweg und Oskar-Jäger-Straße —Arbeitstitel: Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld, 1. Änderung — einzuleiten

 

2.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß

          §  3  Absatz  1 BauGB und Modell 2

 

3.       beauftragt die Verwaltung die Wandlung von Gewerbeflächen in öffentliche Grünflächen in der „Gleisharfe“ einzuleiten. Für die Bauwagensiedlung „Osterinsel“ soll eine Perspektive vor Ort geschaffen werden.

 

4.       beauftragt die Verwaltung den schon seit 2004 im „Verkehrskonzept RPBR“ geplanten „Durchstich“ von der Alsdorfer Straße Richtung Osten, „Gewerbestraße/Stolberger Straße, bzw. Oskar-Jäger Straße“ im weiteren Verfahren in die Wege zu leiten und durch die planungsrechtliche Festsetzung eines Fuß- und Radwegs eine zukunftsorientierte Mobilitätsplanung zu ermöglichen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig – bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke – zugestimmt.