Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Integrationsrat beschließt auf der
Grundlage der 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom
10.02.2009 und der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 über die Verwendung von
Haushaltsmitteln 2021 in Höhe von zunächst 648.600,- € zur Förderung von
38 Interkulturellen Zentren in Köln gemäß Anlage 2.
Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0504,
Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 15,
Transferaufwendungen zur Verfügung.
Sie umfassen die zur
Förderung der Interkulturellen Zentren vom Rat am 7.11.2019 durch politischen
VN für 2020 ff. festgelegten zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von 236.000 €.
Der Fach- und Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt bei einer Gegenstimme ohne Enthaltungen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Integrationsrat beschließt auf der
Grundlage der 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom
10.02.2009 und der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 über die Verwendung von
Haushaltsmitteln 2021 in Höhe von zunächst 648.600,- € zur Förderung von
38 Interkulturellen Zentren in Köln gemäß Anlage 2.
Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0504,
Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 15,
Transferaufwendungen zur Verfügung.
Sie umfassen die zur Förderung der Interkulturellen Zentren vom Rat am 7.11.2019 durch politischen VN für 2020 ff. festgelegten zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von 236.000 €. Der Fach- und Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel.
Hinweis zur Corona-Bewirtschaftung:
Die Interkulturellen
Zentren tragen mit ihrem gesamten Angebotsportfolio zur akuten
Krisenbewältigung von Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte bei. So unterstützen die Zentren
mit ihren mehrsprachigen, sozialräumlichen und auch digitalen
Beratungsangeboten die Besucher*innen in unterschiedlichen Bedarfslagen. Z.B. bei
Fragen zur Existenzsicherung in prekären Lebenslagen, bei der außerschulischen
Bildung oder auch bei der Aufklärung über aktuelle Corona-Schutzverordnungen. Die Förderung der Zentren ist maßgeblich für den Erhalt der
geschaffenen Strukturen. Damit sind die Anforderungen der
Bewirtschaftungsverfügung vom 25.03.2020 zur Haushaltsbewirtschaftung in der
Corona-Krise erfüllt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Hinweis: RM Klemm hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.