Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
1.
Der Ausschuss für
Soziales und Senioren
nimmt das Förderprogramm „Dritte Orte“ in der dieser Vorlage
beigefügten Fassung (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung mit der Umsetzung des Förderprogramms.
Die seitens der Fachverwaltung auf der Grundlage fristgerecht
eingegangener, prüffähiger Antragstellungen zu erarbeitende Vorschlagsliste für
Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ wird dem
Ausschuss für Soziales und Senioren vor Förderzusage und Mittelausschüttung
nach Vorberatung in den örtlich betroffenen Bezirksvertretungen zur
Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt.
2.
Der
Finanzausschuss beschließt, die in den politischen Veränderungsnachweisen 2019
und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0507, Betrieb,
Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, in der Teilplanzeile
15, Transferaufwendungen, zugesetzten Teilansätze „Zuschüsse Bürgervereine für
Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe
von 50.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und
soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro,
„Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle
Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und
Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu einem
Gesamtbudget (750.000 Euro in 2021) zur Förderung von Begegnungsinitiativen im
Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zusammenzuführen, um eine flexible,
bedarfs- und empfängerorientierte Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.
Ferner beschließt der Finanzausschuss, die Freigabe vorgenannter Mittel
gemäß Gliederungspunkt 1 des Beschlusses dem Ausschuss für Soziales und
Senioren zu übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk
empfiehlt dem Ausschuss Soziales und Senioren bzw. dem Finanzausschuss,
folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Ausschuss für
Soziales und Senioren
nimmt das
Förderprogramm „Dritte Orte“ in der dieser Vorlage beigefügten Fassung (Anlage
1) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des
Förderprogramms.
Die seitens der
Fachverwaltung auf der Grundlage fristgerecht eingegangener, prüffähiger
Antragstellungen zu erarbeitende Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte
im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ wird dem Ausschuss für Soziales und
Senioren vor Förderzusage und Mittelausschüttung nach Vorberatung in den
örtlich betroffenen Bezirksvertretungen zur Entscheidung und Mittelfreigabe
vorgelegt.
2.
Der
Finanzausschuss beschließt, die in den politischen Veränderungsnachweisen 2019
und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0507, Betrieb,
Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, in der Teilplanzeile
15, Transferaufwendungen, zugesetzten Teilansätze „Zuschüsse Bürgervereine für
Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe
von 50.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und
soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro,
„Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle
Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und
Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu einem
Gesamtbudget (750.000 Euro in 2021) zur Förderung von Begegnungsinitiativen im
Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zusammenzuführen, um eine flexible,
bedarfs- und empfängerorientierte Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.
Ferner beschließt der
Finanzausschuss, die Freigabe vorgenannter Mittel gemäß Gliederungspunkt 1 des
Beschlusses dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Wird zurückgestellt wegen des Erlasses des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Coronavirus-Epidemie vom 22.02.2021.
Beschluss: zurückgestellt
Die Beschlussvorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Ausschuss für Soziales und Senioren
nimmt das Förderprogramm „Dritte Orte“ in der dieser Vorlage beigefügten Fassung (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Förderprogramms.
Die seitens der Fachverwaltung auf der Grundlage fristgerecht eingegangener, prüffähiger Antragstellungen zu erarbeitende Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren vor Förderzusage und Mittelausschüttung nach Vorberatung in den örtlich betroffenen Bezirksvertretungen zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt.
2. Der Finanzausschuss beschließt, die in den politischen Veränderungsnachweisen 2019 und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zugesetzten Teilansätze „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu einem Gesamtbudget (750.000 Euro in 2021) zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und empfängerorientierte Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.
Ferner beschließt der Finanzausschuss, die Freigabe vorgenannter Mittel gemäß Gliederungspunkt 1 des Beschlusses dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu übertragen.
Abstimmungsergebnis:
-einstimmig
zugestimmt-
Mit 1 Enthaltung
(AFD)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu 1. und dem Finanzausschuss zu 2., folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Ausschuss für Soziales und Senioren
nimmt das Förderprogramm „Dritte Orte“ in der dieser Vorlage beigefügten Fassung (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Förderprogramms.
Die seitens der Fachverwaltung auf der Grundlage fristgerecht eingegangener, prüffähiger Antragstellungen zu erarbeitende Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren vor Förderzusage und Mittelausschüttung nach Vorberatung in den örtlich betroffenen Bezirksvertretungen zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt.
2. Der Finanzausschuss beschließt, die in den politischen Veränderungsnachweisen 2019 und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zugesetzten Teilansätze „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu einem Gesamtbudget (750.000 Euro in 2021) zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und empfängerorientierte Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.
Ferner beschließt der Finanzausschuss, die Freigabe vorgenannter Mittel gemäß Gliederungspunkt 1 des Beschlusses dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Ausschuss für Soziales und Senioren folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Ausschuss für Soziales und Senioren nimmt das Förderprogramm „Dritte Orte“ in der dieser Vorlage beigefügten Fassung (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Förderprogramms.
Die seitens der Fachverwaltung auf der Grundlage fristgerecht eingegangener, prüffähiger Antragstellungen zu erarbeitende Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren vor Förderzusage und Mittelausschüttung nach Vorberatung in den örtlich betroffenen Bezirksvertretungen zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt.
2. Der Finanzausschuss beschließt, die in den politischen Veränderungsnachweisen 2019 und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zugesetzten Teilansätze „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu einem Gesamtbudget (750.000 Euro in 2021) zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und empfängerorientierte Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.
Ferner beschließt der Finanzausschuss, die Freigabe vorgenannter Mittel gemäß Gliederungspunkt 1 des Beschlusses dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Vertagt, gemäß Coronaschutz-Erlass des Ministeriums für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom
08.03.2021 zur Vermeidung der Aussprache mit dem Zweck der Verkürzung der
Sitzungsdauer.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
1. Der Ausschuss für Soziales und Senioren
nimmt das Förderprogramm „Dritte Orte“ in der dieser Vorlage beigefügten Fassung (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Förderprogramms.
Die seitens der Fachverwaltung auf der Grundlage fristgerecht eingegangener, prüffähiger Antragstellungen zu erarbeitende Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren vor Förderzusage und Mittelausschüttung nach Vorberatung in den örtlich betroffenen Bezirksvertretungen zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt.
2. Der Finanzausschuss beschließt, die in den politischen Veränderungsnachweisen 2019 und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zugesetzten Teilansätze „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu einem Gesamtbudget (750.000 Euro in 2021) zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und empfängerorientierte Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.
Ferner beschließt der Finanzausschuss, die Freigabe vorgenannter Mittel gemäß Gliederungspunkt 1 des Beschlusses dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Abstimmungsergebnis:
Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Beschluss: geändert beschlossen
I. Beschluss Änderungsantrag zu Nr. 2 der Verwaltungsvorlage:
Der Finanzausschuss beschließt, die in den politischen
Veränderungsnachweisen 2019 und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im
Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern
und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zugesetzten Teilansätze
„Zuschüsse Bürgervereine für
Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe
von 50.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten
und soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro,
„Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“
in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und
Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu einem
Gesamtbudget (700.000 Euro in 2021)
zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte
Orte“ zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und empfängerorientierte
Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.
Ferner beschließt der Finanzausschuss, die Freigabe
vorgenannter Mittel gemäß Gliederungspunkt 1 mit Ausnahme des Teilansatzes „Zuschüsse Bürgervereine für
Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe
von 50.000 € des Beschlusses dem Ausschuss für Soziales und
Senioren zu übertragen. Dieser
Teilansatz in Höhe von 50.000 € verbleibt in der Budgetverantwortung des
Dezernates I.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
II. Beschluss über die so geänderte Verwaltungsvorlage:
1. Der Ausschuss für Soziales und Senioren
nimmt das Förderprogramm „Dritte Orte“ in der dieser Vorlage beigefügten Fassung (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Förderprogramms.
Die seitens der Fachverwaltung auf der Grundlage fristgerecht eingegangener, prüffähiger Antragstellungen zu erarbeitende Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren vor Förderzusage und Mittelausschüttung nach Vorberatung in den örtlich betroffenen Bezirksvertretungen zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt.
2.
Der Finanzausschuss beschließt, die in den
politischen Veränderungsnachweisen 2019 und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im
Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern
und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zugesetzten Teilansätze
„Zuschüsse Bürgervereine für
Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe
von 50.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten
und soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro,
„Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“
in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen
(ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu einem Gesamtbudget (700.000 Euro in 2021) zur Förderung von
Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“
zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und empfängerorientierte
Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.
Ferner
beschließt der Finanzausschuss, die Freigabe vorgenannter Mittel gemäß
Gliederungspunkt 1 mit Ausnahme des
Teilansatzes „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovierung und
kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 € des Beschlusses
dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu übertragen. Dieser Teilansatz in Höhe von 50.000 € verbleibt in der
Budgetverantwortung des Dezernates I.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Es liegt ein
gemeinsamer Änderungsantrag aller Fraktionen vor. Über diesen lässt Herr Giesen
abstimmen.
1. Beschluss:
Die Vorlage wird wie folgt geändert:
Die Übertragung der Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovierung und kleinere
Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro wird nicht von der
Bezirksvertretung Rodenkirchen befürwortet. Daher ist die Position wie folgt
aus dem Beschlusstenor zu streichen:
1. Der Ausschuss für Soziales und Senioren
nimmt das Förderprogramm „Dritte Orte“ in
der dieser Vorlage beigefügten Fassung (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Förderprogramms.
Die seitens der Fachverwaltung auf der
Grundlage fristgerecht eingegangener, prüffähiger Antragstellungen zu
erarbeitende Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des
Förderprogramms „Dritte Orte“ wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren vor
Förderzusage und Mittelausschüttung nach Vorberatung in den örtlich betroffenen
Bezirksvertretungen zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt.
2. Der Finanzausschuss beschließt, die in den
politischen Veränderungsnachweisen 2019 und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im
Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern
und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zugesetzten
Teilansätze „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovierung und
kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro,
„Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer
in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für
Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro
sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in
Höhe von 350.000 Euro zu einem Gesamtbudget (700.000 Euro in 2021) zur
Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“
zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und empfängerorientierte
Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.
Ferner beschließt der Finanzausschuss, die Freigabe vorgenannter Mittel
gemäß Gliederungspunkt 1, mit Ausnahme des Teilansatzes „Zuschüsse Bürgervereine
für Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in
Höhe von 50.000 Euro dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu übertragen.
Dieser Teilansatz in Höhe von 50.000 Euro verbleibt in der
Budgetverantwortung des Dezernates I.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt.
So dann lässt Herr Giesen über die so geänderte Beschlussvorlage
abstimmen.
- Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Ausschuss für Soziales und
Senioren und dem Finanzausschuss folgenden Beschluss geänderten zu fassen:
1. Der Ausschuss für Soziales und Senioren
nimmt das Förderprogramm „Dritte Orte“ in
der dieser Vorlage beigefügten Fassung (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Förderprogramms.
Die seitens der Fachverwaltung auf der
Grundlage fristgerecht eingegangener, prüffähiger Antragstellungen zu
erarbeitende Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des
Förderprogramms „Dritte Orte“ wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren vor
Förderzusage und Mittelausschüttung nach Vorberatung in den örtlich betroffenen
Bezirksvertretungen zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt.
2. Der Finanzausschuss beschließt, die in den
politischen Veränderungsnachweisen 2019 und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im
Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern
und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zugesetzten
Teilansätze „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovierung und
kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro,
„Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer
in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für
Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro
sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in
Höhe von 350.000 Euro zu einem Gesamtbudget (700.000 Euro in 2021) zur
Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“
zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und empfängerorientierte
Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.
Ferner beschließt der Finanzausschuss, die Freigabe vorgenannter Mittel
gemäß Gliederungspunkt 1, mit Ausnahme des Teilansatzes „Zuschüsse Bürgervereine
für Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in
Höhe von 50.000 Euro dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu übertragen.
Dieser Teilansatz in Höhe von 50.000 Euro verbleibt in der
Budgetverantwortung des Dezernates I.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
II. Abstimmung über die so geänderte Vorlage:
Beschluss:
1.
Der Rat
nimmt das Förderprogramm „Dritte Orte“ in
der dieser Vorlage beigefügten Fassung (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Förderprogramms.
Die seitens der Fachverwaltung auf der
Grundlage fristgerecht eingegangener, prüffähiger Antragstellungen zu
erarbeitende Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des
Förderprogramms „Dritte Orte“ wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren vor
Förderzusage und Mittelausschüttung nach Vorberatung in den örtlich betroffenen
Bezirksvertretungen zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt.
2.
Der Rat beschließt, die in den politischen Veränderungsnachweisen 2019
und 2020 für das Haushaltsjahr 2021
im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern
und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zugesetzten
Teilansätze „Betriebskostenzuschüsse für
Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe
von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und
soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für
Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu
einem Gesamtbudget (700.000 Euro
in 2021) zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms
„Dritte Orte“ zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und
empfängerorientierte Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.
Ferner
beschließt der Rat, die Freigabe vorgenannter Mittel gemäß Gliederungspunkt 1, mit Ausnahme des Teilansatzes „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung,
Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro
dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu übertragen.
Der Teilansatz in Höhe von
50.000 Euro verbleibt in der Budgethoheit der Bezirksbürgerämter und der
Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretungen.“
3. In Anlage 1
Förderprogramm, S. 4, II.2 „Projektkostenzuschuss“ wird bei der Aufzählung der
Handlungsfelder als erster Spiegelstrich „Bürgerschaftliche Begegnung“
aufgeführt, dann folgen die weiteren Punkte.
4. Die
Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit von 2
Förderantragsfristen im Jahr eingerichtet werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
__________
Anmerkung:
RM Cremer hat nach der
Abstimmung zu Protokoll gegeben, dass sich die AfD-Fraktion enthalten wollte.