Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

1.     Der Ausschuss für Soziales und Senioren

nimmt das Förderprogramm „Dritte Orte“ in der dieser Vorlage beigefügten Fassung (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Förderprogramms.

Die seitens der Fachverwaltung auf der Grundlage fristgerecht eingegangener, prüffähiger Antragstellungen zu erarbeitende Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren vor Förderzusage und Mittelausschüttung nach Vorberatung in den örtlich betroffenen Bezirksvertretungen zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt.

2.     Der Finanzausschuss beschließt, die in den politischen Veränderungsnachweisen 2019 und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zugesetzten Teilansätze „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu einem Gesamtbudget (750.000 Euro in 2021) zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und empfängerorientierte Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.

Ferner beschließt der Finanzausschuss, die Freigabe vorgenannter Mittel gemäß Gliederungspunkt 1 des Beschlusses dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu übertragen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Ausschuss Soziales und Senioren bzw. dem Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.     Der Ausschuss für Soziales und Senioren

nimmt das Förderprogramm „Dritte Orte“ in der dieser Vorlage beigefügten Fassung (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Förderprogramms.

 

Die seitens der Fachverwaltung auf der Grundlage fristgerecht eingegangener, prüffähiger Antragstellungen zu erarbeitende Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren vor Förderzusage und Mittelausschüttung nach Vorberatung in den örtlich betroffenen Bezirksvertretungen zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt.

 

2.     Der Finanzausschuss beschließt, die in den politischen Veränderungsnachweisen 2019 und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zugesetzten Teilansätze „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu einem Gesamtbudget (750.000 Euro in 2021) zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und empfängerorientierte Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.

 

Ferner beschließt der Finanzausschuss, die Freigabe vorgenannter Mittel gemäß Gliederungspunkt 1 des Beschlusses dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu übertragen.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Wird zurückgestellt wegen des Erlasses des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Coronavirus-Epidemie vom 22.02.2021.

 

 

 

Beschluss: zurückgestellt


Die Beschlussvorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1.      Der Ausschuss für Soziales und Senioren

nimmt das Förderprogramm „Dritte Orte“ in der dieser Vorlage beigefügten Fassung (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Förderprogramms.

 

Die seitens der Fachverwaltung auf der Grundlage fristgerecht eingegangener, prüffähiger Antragstellungen zu erarbeitende Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren vor Förderzusage und Mittelausschüttung nach Vorberatung in den örtlich betroffenen Bezirksvertretungen zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt.

 

2.      Der Finanzausschuss beschließt, die in den politischen Veränderungsnachweisen 2019 und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zugesetzten Teilansätze „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu einem Gesamtbudget (750.000 Euro in 2021) zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und empfängerorientierte Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.

 

Ferner beschließt der Finanzausschuss, die Freigabe vorgenannter Mittel gemäß Gliederungspunkt 1 des Beschlusses dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu übertragen.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

-einstimmig zugestimmt-

 

Mit 1 Enthaltung (AFD)

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu 1. und dem Finanzausschuss zu 2., folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Der Ausschuss für Soziales und Senioren

nimmt das Förderprogramm „Dritte Orte“ in der dieser Vorlage beigefügten Fassung (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Förderprogramms.

 

Die seitens der Fachverwaltung auf der Grundlage fristgerecht eingegangener, prüffähiger Antragstellungen zu erarbeitende Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren vor Förderzusage und Mittelausschüttung nach Vorberatung in den örtlich betroffenen Bezirksvertretungen zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt.

 

2.      Der Finanzausschuss beschließt, die in den politischen Veränderungsnachweisen 2019 und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zugesetzten Teilansätze „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu einem Gesamtbudget (750.000 Euro in 2021) zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und empfängerorientierte Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.

 

Ferner beschließt der Finanzausschuss, die Freigabe vorgenannter Mittel gemäß Gliederungspunkt 1 des Beschlusses dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu übertragen.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Ausschuss für Soziales und Senioren folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

1.      Der Ausschuss für Soziales und Senioren nimmt das Förderprogramm „Dritte Orte“ in der dieser Vorlage beigefügten Fassung (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Förderprogramms.

 

Die seitens der Fachverwaltung auf der Grundlage fristgerecht eingegangener, prüffähiger Antragstellungen zu erarbeitende Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren vor Förderzusage und Mittelausschüttung nach Vorberatung in den örtlich betroffenen Bezirksvertretungen zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt.

 

2.      Der Finanzausschuss beschließt, die in den politischen Veränderungsnachweisen 2019 und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zugesetzten Teilansätze „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu einem Gesamtbudget (750.000 Euro in 2021) zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und empfängerorientierte Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.

 

Ferner beschließt der Finanzausschuss, die Freigabe vorgenannter Mittel gemäß Gliederungspunkt 1 des Beschlusses dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu übertragen.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

 

Vertagt, gemäß Coronaschutz-Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08.03.2021 zur Vermeidung der Aussprache mit dem Zweck der Verkürzung der Sitzungsdauer.

 



 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


1.      Der Ausschuss für Soziales und Senioren

nimmt das Förderprogramm „Dritte Orte“ in der dieser Vorlage beigefügten Fassung (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Förderprogramms.

 

Die seitens der Fachverwaltung auf der Grundlage fristgerecht eingegangener, prüffähiger Antragstellungen zu erarbeitende Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren vor Förderzusage und Mittelausschüttung nach Vorberatung in den örtlich betroffenen Bezirksvertretungen zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt.

 

2.      Der Finanzausschuss beschließt, die in den politischen Veränderungsnachweisen 2019 und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zugesetzten Teilansätze „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu einem Gesamtbudget (750.000 Euro in 2021) zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und empfängerorientierte Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.

 

Ferner beschließt der Finanzausschuss, die Freigabe vorgenannter Mittel gemäß Gliederungspunkt 1 des Beschlusses dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu übertragen.

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien



 

Abstimmungsergebnis:

Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

Beschluss: geändert beschlossen


I. Beschluss Änderungsantrag zu Nr. 2 der Verwaltungsvorlage:

Der Finanzausschuss beschließt, die in den politischen Veränderungsnachweisen 2019 und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zugesetzten Teilansätze „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu einem Gesamtbudget (700.000 Euro in 2021) zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und empfängerorientierte Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.

 

Ferner beschließt der Finanzausschuss, die Freigabe vorgenannter Mittel gemäß Gliederungspunkt 1 mit Ausnahme des Teilansatzes „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe
von 50.000 €
des Beschlusses dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu übertragen. Dieser Teilansatz in Höhe von 50.000 € verbleibt in der Budgetverantwortung des Dezernates I.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

 

II. Beschluss über die so geänderte Verwaltungsvorlage:

1.      Der Ausschuss für Soziales und Senioren

nimmt das Förderprogramm „Dritte Orte“ in der dieser Vorlage beigefügten Fassung (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Förderprogramms.

 

Die seitens der Fachverwaltung auf der Grundlage fristgerecht eingegangener, prüffähiger Antragstellungen zu erarbeitende Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren vor Förderzusage und Mittelausschüttung nach Vorberatung in den örtlich betroffenen Bezirksvertretungen zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt.

 

2.      Der Finanzausschuss beschließt, die in den politischen Veränderungsnachweisen 2019 und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zugesetzten Teilansätze „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu einem Gesamtbudget (700.000 Euro in 2021) zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und empfängerorientierte Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.

 

Ferner beschließt der Finanzausschuss, die Freigabe vorgenannter Mittel gemäß Gliederungspunkt 1 mit Ausnahme des Teilansatzes „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 € des Beschlusses dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu übertragen. Dieser Teilansatz in Höhe von 50.000 € verbleibt in der Budgetverantwortung des Dezernates I.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Es liegt ein gemeinsamer Änderungsantrag aller Fraktionen vor. Über diesen lässt Herr Giesen abstimmen.

1.    Beschluss:

Die Vorlage wird wie folgt geändert:

 

Die Übertragung der Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro wird nicht von der Bezirksvertretung Rodenkirchen befürwortet. Daher ist die Position wie folgt aus dem Beschlusstenor zu streichen:

 

1.      Der Ausschuss für Soziales und Senioren

nimmt das Förderprogramm „Dritte Orte“ in der dieser Vorlage beigefügten Fassung (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Förderprogramms.

 

Die seitens der Fachverwaltung auf der Grundlage fristgerecht eingegangener, prüffähiger Antragstellungen zu erarbeitende Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren vor Förderzusage und Mittelausschüttung nach Vorberatung in den örtlich betroffenen Bezirksvertretungen zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt.

 

2.      Der Finanzausschuss beschließt, die in den politischen Veränderungsnachweisen 2019 und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zugesetzten Teilansätze „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu einem Gesamtbudget (700.000 Euro in 2021) zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und empfängerorientierte Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.

 

Ferner beschließt der Finanzausschuss, die Freigabe vorgenannter Mittel gemäß Gliederungspunkt 1, mit Ausnahme des Teilansatzes „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu übertragen. Dieser Teilansatz in Höhe von 50.000 Euro verbleibt in der Budgetverantwortung des Dezernates I.

 

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt.

 

 

So dann lässt Herr Giesen über die so geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

  1. Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Ausschuss für Soziales und Senioren und dem Finanzausschuss folgenden Beschluss geänderten zu fassen:

1.    Der Ausschuss für Soziales und Senioren

nimmt das Förderprogramm „Dritte Orte“ in der dieser Vorlage beigefügten Fassung (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Förderprogramms.

 

Die seitens der Fachverwaltung auf der Grundlage fristgerecht eingegangener, prüffähiger Antragstellungen zu erarbeitende Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren vor Förderzusage und Mittelausschüttung nach Vorberatung in den örtlich betroffenen Bezirksvertretungen zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt.

 

2.      Der Finanzausschuss beschließt, die in den politischen Veränderungsnachweisen 2019 und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zugesetzten Teilansätze „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu einem Gesamtbudget (700.000 Euro in 2021) zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und empfängerorientierte Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.

 

Ferner beschließt der Finanzausschuss, die Freigabe vorgenannter Mittel gemäß Gliederungspunkt 1, mit Ausnahme des Teilansatzes „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu übertragen. Dieser Teilansatz in Höhe von 50.000 Euro verbleibt in der Budgetverantwortung des Dezernates I.

 

 



Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt.

 

Beschluss: geändert beschlossen


II.    Abstimmung über die so geänderte Vorlage:

Beschluss:

1.     Der Rat

nimmt das Förderprogramm „Dritte Orte“ in der dieser Vorlage beigefügten Fassung (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Förderprogramms.

Die seitens der Fachverwaltung auf der Grundlage fristgerecht eingegangener, prüffähiger Antragstellungen zu erarbeitende Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren vor Förderzusage und Mittelausschüttung nach Vorberatung in den örtlich betroffenen Bezirksvertretungen zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt.

2.    Der Rat beschließt, die in den politischen Veränderungsnachweisen 2019 und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zugesetzten Teilansätze  „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu einem Gesamtbudget (700.000 Euro in 2021) zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und empfängerorientierte Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.

Ferner beschließt der Rat, die Freigabe vorgenannter Mittel gemäß Gliederungspunkt 1, mit Ausnahme des Teilansatzes „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu übertragen.  

Der Teilansatz in Höhe von 50.000 Euro verbleibt in der Budgethoheit der Bezirksbürgerämter und der Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretungen.“

3.     In Anlage 1 Förderprogramm, S. 4, II.2 „Projektkostenzuschuss“ wird bei der Aufzählung der Handlungsfelder als erster Spiegelstrich „Bürgerschaftliche Begegnung“ aufgeführt, dann folgen die weiteren Punkte.

4.     Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit von 2 Förderantragsfristen im Jahr eingerichtet werden kann.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

__________
Anmerkung:

RM Cremer hat nach der Abstimmung zu Protokoll gegeben, dass sich die AfD-Fraktion enthalten wollte.