Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt, dass den Ganztagsträgern der Sekundarstufe I sowie den Trägern der Kurzbetreuung/“Schule von acht bis eins“ in der Primarstufe für den Monat Januar 2021 die entgangenen Elternbeiträge erstattet werden.
Die Erstattung der Mindereinnahmen in Höhe von voraussichtlich rund 130.000 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2021 aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Das Land NRW wird den hälftigen Ertragsausfall von rund 65.000 Euro im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allg. Umlagen erstatten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Hauptausschuss beschließt, dass den Ganztagsträgern der Sekundarstufe I sowie
den Trägern der Kurzbetreuung/“Schule von acht bis eins“ in der Primarstufe für
den Monat Januar 2021 die entgangenen Elternbeiträge erstattet werden.
Die
Erstattung der Mindereinnahmen in Höhe von voraussichtlich rund 130.000 Euro
erfolgt im Haushaltsjahr 2021 aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan
0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen. Das Land NRW wird den hälftigen Ertragsausfall von rund
65.000 Euro im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben
bei Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allg. Umlagen erstatten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.