Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkungen zustimmen und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt den Erlass der 276. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

 

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt den Erlass der 276. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

 

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkungen zustimmen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt den Erlass der 276. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.



Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion bei Enthaltung des Bezirksvertreters Winkler (AfD) abgelehnt.

Beschluss: zurückgestellt

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Rat beschließt den Erlass der 276. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkungen zustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Stimme von Herrn Krasson (AfD) zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Der Rat beschließt den Erlass der 276. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.



Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen von AfD und der PARTEI befürwortet.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt den Erlass der 276. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

 

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkungen zustimmen.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die LINKE sowie des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) beschlossen.

Beschluss: ungeändert empfohlen


 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den Erlass der 276. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

 

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkungen zustimmen.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt den Erlass der 276. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

 

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkungen zustimmen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der AfD

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt den Erlass der 276. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke/Die Partei und der CDU-Fraktion bei Enthaltung von Bezirksvertreter Pehoviak (Klima Freunde) und Bezirksvertreter Scholz (GUT).

Beschluss: ungeändert empfohlen


Der Rat beschließt den Erlass der 276. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt den Erlass der 276. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

 

 

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt den Erlass der 276. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Gruppe Die PARTEI zugestimmt.